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Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 38 Seiten

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- Die Erwerbsbeteiligung und das Erwerbsvolumen der Frauen erhöht sich. Frauen und Männer sind ökonomisch unabhängig und während des ganzen Lebens eigenständig sozial abgesichert. Die Lohnungleichheit ist beseitigt und das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern verringert sich.91 (8.5b92)

- Die umfassende und wirksame Beteiligung der Frauen ist auf allen Entscheidungsebenen des wirtschaftlichen, politischen und öffentlichen Lebens gewährleistet.93 (5.5)

- Sämtliche Formen von Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen sind eingedämmt.94 (5.2)

Nationale strategische Stossrichtungen (a) Die wirtschaftliche Unabhängigkeit, die Lohngleichheit sowie die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit gewährleisten

Der Bund setzt seine Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit fort und stellt Arbeitgebern geeignete Instrumente für die Überprüfung ihrer Lohnpraxis zur Verfügung. Bei Reformen der Sozialversicherungen, insbesondere der Altersvorsorge, berücksichtigt der Bund die gesellschaftlichen Entwicklungen, namentlich die unterschiedlichen Lebensverläufe mit den damit verbundenen Bedürfnissen von Frauen und Männern. Der Bund trägt der Vielfalt an Familienmodellen Rechnung und setzt sich für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Dazu fördert er unter anderem die Entwicklung einer ausreichenden Zahl von preisgünstigen ausserfamiliären Kinderbetreuungseinrichtungen guter Qualität.

(b) Angemessene Vertretung in den Entscheidungsgremien fördern

Der Bund setzt sich klare Ziele für eine ausgeglichene Vertretung der Geschlechter in politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsgremien und in Führungspositionen und ergreift wirksame Massnahmen zu deren Förderung.

(c) Sexismus und Gewalt abschaffen und Geschlechterstereotypen bekämpfen

Gewalt, Sexismus und Diskriminierung verhindern die Gleichstellung von Frau und Mann. Der Bund verstärkt daher in enger Zusammenarbeit und Koordination mit den Kantonen die Prävent ion und Bekämpfung von häuslicher und jeglicher geschlechtsspezifischen Gewalt, insbesondere physischer,

psychischer und sexueller Gewalt, Stalking, Frauenhandel, Zwangsheirat, weiblicher Genitalverstümmelung, sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum. Zu diesem Zweck setzt er sich für eine Verschärfung der einschlägigen zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen ein. Er bekämpft nicht nur Diskriminierungen, sondern auch stereotype Rollenbilder im öffentlichen Raum, an Bildungsorten und in den Medien, einschliesslich der sozialen Netzwerke.

Internationale strategische Stossrichtungen

Die Schweiz setzt sich im Rahmen der zuständigen UNO-Kommissionen und multilateralen Entwicklungsorganisationen aktiv für die Weiterentwicklung internationaler Politiken und Normen zur Gleichstellung der Geschlechter, gegen die Diskriminierung und für die Rechte der Frauen ein. Mit ihren Partnerländern führt sie systematisch den Politikdialog zur Gleichstellung der Geschlechter. Dabei anerkennt sie Frauen als wichtige Akteurinnen und Partnerinnen, bezieht Männer und Jungen in die Suche nach Lösungsansätzen eng ein und sensibilisiert sie für die Gleichstellung.

Die Schweiz priorisiert in ihrer Aussenpolitik und der internationalen Zusammenarbeit die Stärkung der Frauen im Wirtschaftsleben, ihre Mitgestaltung von gesellschaftlichen Entscheidungen und ihre Teilnahme an politischen Prozessen sowie die Verhinderung und Reduktion jeglicher Form von geschlechterspezifischer Gewalt. Sie unterstützt die Stärkung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte.

Mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Resolution 1325 «Frauen, Frieden und Sicherheit» verpflichtet sich die Schweiz zur gezielten Förderung einer aktiven Rolle der Frauen in der Vorbeugung von Konflikten und in Friedensprozessen. Sie tut dies mittels Zusammenarbeit mit lokalen