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Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 38 Seiten

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Das Bildungssystem der Schweiz ermöglicht es den Menschen, eigenverantwortlich zu denken und zu handeln, sich persönlich zu entfalten, die für die Arbeitsmarktfähigkeit erforderlichen Kompetenzen zu erwerben und sowohl ihre eigene Resilienz als auch diejenige der Gesellschaft insgesamt zu stärken. Es befähigt sie, die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung zu erkennen und sich aktiv und reflektierend an ihrer Gestaltung zu beteiligen.

Für ein zukunftsverantwortliches Denken ist Bildung von besonderer Bedeutung. Die Berücksichtigung von Aspekten der nachhaltigen Entwicklung über alle Bildungsstufen hinweg ist daher wichtig. Bildung für nachhaltige Entwicklung fördert die dazu notwendigen Schlüsselkompetenzen und kann dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Die Schweizer Hochschulen leisten einen bedeutenden Beitrag zur Agenda 2030 bei der Ausbildung künftiger Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen und Entscheidungsträgerinnen und -träger.

Wissenschaft und Forschung sind nicht nur zum Verständnis des aktuellen Zustands und der Entwicklung der natürlichen Ressourcen und unserer Umwelt im Allgemeinen wesentlich, sondern auch zum Verständnis der neuen Risiken und Nutzen der technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen. Sie liefern Daten und Analysen, auf die sich die Gesellschaft und die Entscheidungsträgerinnen und - träger stützen können. Die internationale Zusammenarbeit ist für die Forschung und die Innovation besonders wichtig, da die meisten Fragen, die im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung behandelt werden, einen internationalen Bezug haben. Wissenschaftliche Forschung kann auch dazu beitragen, Ursachen für Armut und Ungleichheit festzustellen, innovative Lösungen auszuarbeiten und somit Risiken für Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft global einzudämmen.

Die Schweizer Hochschulen sowie im Speziellen die Forschungsanstalten des ETH-Bereichs leisten durch die Generierung von Wissen und dessen Transfer in die Gesellschaft einen substantiellen Beitrag zur Lösung von grossen gesellschaftlichen Herausforderungen wie beispielsweise dem demographischen Wandel, der Inklusion aller Gesellschaftsgruppen, der nachhaltigen Wirtschaft, der Energie und dem Klimawandel.

Eine Innovation ist eine Neuerung, die erfolgreich auf dem Markt umgesetzt wird. Damit Produkte, Entwicklungen oder Dienstleistungen als Innovationen gelten, müssen sie tatsächliche Neuerungen darstellen und erfolgreich auf dem Markt umgesetzt sein. Bildungsinstitutionen und Forschungsakteure leisten einen Beitrag dazu, die Ressource «Wissen» zu erzeugen, zu erweitern und für Anwendungen nutzbar zu machen – Bildungsinstitutionen über die Qualifikation des Humankapitals, Forschungsakteure über ihre Forschungsleistungen.101 Im Transformationsprozess hin zu einer nachhaltigen Entwicklung kann die Innovation folglich als Treiber fungieren.

Innovationen entfalten ihr volles Potenzial nur dann, wenn sie erfolgreich auf dem Markt abgesetzt werden und eine breite Verwendung in der Gesellschaft finden. Dazu braucht es Rahmenbedingungen, um die Innovationskapazitäten zu stärken und Absorptionsfähigkeiten zu entwickeln. Die Digitalisierung kann den nachhaltigen Wandel erleichtern, insbesondere dank Ressourcenoptimierung, Entwicklung neuer Arten der Zusammenarbeit und Wertschöpfung.

6 Der Bund als Vorbild

Der Bund wendet die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung konsequent bei den eigenen Aktivitäten an. In vielen Bereichen verfügt er über wichtige Hebel, um zur Erreichung der Ziele der SNE 2030 beizutragen. Dieses Kapitel beschreibt, wie der Bund zu diesem Zweck als Beschaffer, Eigner von verselbständigten Einheiten, Anleger, Arbeitgeber und Verbraucher von natürlichen Ressourcen agiert.102

6.1 Der Bund als Beschaffer

Der Bund setzt beträchtliche Mittel für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen beziehungsweise für die Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen ein. Allein die zentrale Bundesverwaltung beschaffte im Jahr 2019 Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen im Wert von 6,1 Milliarden Franken.103 Mit diesem bedeutenden Beschaffungsvolumen verfügt die öffentliche Hand über die Möglichkeit, den nachhaltigen Konsum beziehungsweise die nachhaltige Produktion massgeblich zu fördern. Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen104 legt in dieser Hinsicht die Weichen im