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Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 38 Seiten
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Internationale strategische Stossrichtungen
Zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts setzt sich die Schweiz in ihrer bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit für die Verringerung von Diskriminierung, Ausgrenzung und Verletzlichkeiten ein und fördert die Teilhabe aller Menschen am ökonomischen, sozialen, kulturellen und politischen Leben. Sie engagiert sich dafür, dass institutionelle, strukturelle und kulturelle Barrieren gegenüber Angehörigen von Minderheiten und benachteiligten Gruppen abgebaut werden und ihr Zugang zu Dienstleistungen und Ressourcen gewährleistet wird.
Die Schweiz strebt eine verbesserte globale Gouvernanz und internationale Lösungsfindung im Bereich der Migration, des Flüchtlingsschutzes und des Schutzes intern Vertriebener an. Sie engagiert sich für Rahmenbedingungen, welche es Migrantinnen und Migranten ermöglichen, zur Sicherung der Lebensgrundlage ihrer Familien und damit zur Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung in ihren Herkunftsländern beizutragen. Sie setzt sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen benachteiligter Bevölkerungsgruppen ein, unter anderem von diskriminierten und ausgegrenzten Gruppen, Menschen mit Behinderungen, Kindern, Minderheiten, Flüchtlingen, intern Vertriebenen,
Migrantinnen und Migranten sowie Personen, die in extremer Armut leben. Sie fördert friedliche, gerechte und inklusive Gesellschaften und setzt sich für die Prävention von Konflikten und allen Formen von Gewalt ein.
Die Schweiz arbeitet mit anderen europäischen Staaten zusammen, um den wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und territorialen Zusammenhalt zu verbessern und so die territorialen Disparitäten in Europa zu verringern. Die Kooperation mit den anderen Alpenstaaten ist in dieser Hinsicht von besonderer Bedeutung, nicht zuletzt wegen ihrer kulturellen Nähe und den ähnlichen Herausforderungen, denen sie sich stellen müssen.
4.3.3 Die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann gewährleisten
Die Geschlechtergleichstellung ist in der Schweiz noch nicht erreicht. Mehr Frauen als Männer erwerben inzwischen zwar einen Hochschulabschluss und die Erwerbsbeteiligung der Frauen ist gestiegen. Die ungleiche Rollenverteilung bezüglich der unbezahlten Familien- und Care-Arbeit führt jedoch zu unterschiedlichen Erwerbsbiographien von Frauen und Männern und behindert die wirtschaftliche Autonomie von Frauen. Zu nennen sind namentlich die hohe Teilzeiterwerbsquote von Frauen und Diskriminierungen aufgrund von Schwangerschaft und Mutterschaft sowie die noch nicht erreichte Lohngleichheit zwischen Frau und Mann. Frauen sind auch von Mehrfachdiskriminierung betroffen, beispielsweise aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Herkunft, ihres Aufenthaltsstatus oder ihres Familienstands. Diese Ungleichheiten wirken sich negativ auf die soziale Absicherung im Erwerbs- und Rentenalter aus, denn das Sozialversicherungssystem beruht auf einem linearen Karrieremodell. Die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie oder Care-Arbeit ist noch verbesserungswürdig. Das Angebot für die familienergänzende Kinderbetreuung entspricht den Bedürfnissen der Eltern noch zu wenig und ist für Familien finanziell belastend. In wirtschaftlichen und politischen Entscheidungsgremien und Führungspositionen sind Frauen immer noch deutlich untervertreten.
Eine Beseitigung dieser Ungleichheiten macht nicht nur aus volkswirtschaftlicher Perspektive Sinn.87 Die Förderung der wirtschaftlichen Autonomie kann sich positiv auf die persönliche Sicherheit von Frauen auswirken und ein Schutzfaktor gegen Gewalt sein. Denn Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist auch in der Schweiz nach wie vor ein grosses gesellschaftliches Problem.88 Die Prävention und Bekämpfung der verschiedenen geschlechtsspezifischen Gewaltformen, namentlich häusliche Gewalt, Zwangsheiraten, physische, psychische und sexuelle Gewalt, die Verstümmelung weiblicher Genitalien und «Stalking» sind dabei prioritär.
Ziele
- Mann und Frau sind gleichberechtigt. Die Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf, in der Ausbildung, in der Politik wie auch in der Familie ist gewährleistet. Das Gesetz sorgt nicht nur für die formale, sondern auch für die tatsächliche Gleichstellung.89 (5.1)
- Erwerbsarbeit und Familienarbeit sind ausgeglichener auf die Geschlechter verteilt.90 (5.4)