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Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 38 Seiten
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Der Bund unterstützt die Kantone, Städte und Gemeinden dabei, die Armutsprävention und Armutsbekämpfung weiterzuentwickeln. Er stellt die nötigen Informationen über die Armutsentwicklung, die Präventivmassnahmen sowie deren Auswirkungen zur Verfügung. Der Bund fördert im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Grundkompetenzen und den Berufsabschluss für Erwachsene. In Zusammenarbeit mit weiteren Akteurinnen und Akteuren unterstützt er den Zugang zum und das Verbleiben auf dem Arbeitsmarkt für Personen mit erschwertem Zugang und solche mit geringen Perspektiven auf dem ersten Arbeitsmarkt, insbesondere durch den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit und die Entwicklung von Strategien für die soziale Integration und die kulturelle Teilhabe. Dies erfolgt abgestimmt auf die bestehenden Strukturen des Gesundheits-, Sozial-, Kultur- und Bildungswesens.
(b) Die Chancen auf ein gesundes Leben erhöhen und den preisgünstigen Zugang zur Gesund-
heitsversorgung erleichtern
In Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und weiteren Akteurinnen und Akteuren sorgt der Bund für eine leicht zugängliche, diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung, die auch für Personen mit geringer Gesundheitskompetenz oder mangelnden Kenntnissen der Ortssprache nutzbar ist. Er setzt sich dafür ein, dass jede und jeder Einzelne nicht nur mit ihren beziehungsweise seinen Gesundheitsrisiken umgehen und den eigenen Gesundheitszustand einschätzen kann, sondern zudem ein Bewusstsein für einen gesunden Lebensstil sowie auch für Erfordernisse der öffentlichen Gesundheit, etwa im Falle einer Pandemie, entwickelt. Der Schutz der Umwelt und der Naturräume kommt der Gesundheit und dem menschlichen Wohlergehen zugute. Im Sinne einer umfassenden Gesundheitspolitik setzen sich Bund und Kantone für gesundheitsfördernde Lebensbedingungen und insbesondere die Reduktion umweltbedingter Gesundheitsrisiken ein. Gemeinsam mit den Sozialpartnern erhöhen sie die Verbindlichkeit der bestehenden Massnahmen zu Prävention und Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt.
(c) Ein angemessenes Wohnungsangebot fördern
Der Bund fördert den gemeinnützigen Wohnungsbau und setzt sich für preisgünstige Wohnungen ein, wobei er auf eine haushälterische Nutzung der Wohnflächen achtet. Er engagiert sich mit den Kantonen und Gemeinden für ein angemessenes Wohnungsangebot für alle Bevölkerungsgruppen und gegen den Effekt der Ausgrenzung, der sozialen Segregation und der Diskriminierung. Dabei trägt er insbesondere den Bedürfnissen von Familien und hilfsbedürftigen Menschen Rechnung. Der Bund unterstützt dazu die Kantone und Gemeinden mit geeigneten raumplanerischen Massnahmen. Er schafft gemeinsam mit den Kantonen Halteplätze für Fahrende.
(d) Chancengerechten Zugang zu Bildung gewährleisten
Der Bund setzt sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten und in Abstimmung mit den Kantonen dafür ein, strukturelle Benachteiligungen frühzeitig zu erkennen und diese stufen- und bereichsübergreifend auszugleichen, zum Beispiel durch die weitere Stärkung der Durchlässigkeit im Bildungssystem und mit möglichst optimalen Übergängen zwischen den verschiedenen Bildungsstufen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Bedürfnisse spät zugewanderten Jugendlichen und Kindern im Vorschulalter geworfen.
Internationale strategische Stossrichtungen
Im Rahmen ihrer internationalen Zusammenarbeit trägt die Schweiz zur Armutsreduktion bei und unterstützt Menschen darin, ein ökonomisch, sozial und kulturell selbstbestimmtes Leben zu führen.
Spezielle Beachtung liegt dabei auf dem Prinzip, niemanden zurück zu lassen. Sie erleichtert den Zugang zu Gesundheitssystemen und stärkt Bildungssysteme für inklusiven, chancengerechten Zugang und Abschluss einer relevanten qualitativ hochwertigen Grundbildung sowie einer Berufsbildung, die sich an den sich ändernden Bedürfnissen des Arbeitsmarkts sowie an der wirtschaftlichen Inklusion orientiert. Sie fördert das Unternehmertum und ermöglicht die Schaffung menschenwürdiger A rbeitsplätze und angemessener Verdienstmöglichkeiten.
Die Schweiz engagiert sich dafür, die im UNO-Pakt I enthaltenen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte umzusetzen. Sie ist zudem bestrebt, negative Auswirkungen ihres politischen Handelns