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Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 38 Seiten

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natürliche Ressourcen. Eine widerstands- und zukunftsfähige Volkswirtschaft kann Krisen besser überwinden.

Trotz Effizienzgewinnen ist die Schweiz heute weit entfernt von einem in allen Bereichen nachhaltigen Wachstum, besonders in Bezug auf die Ressourcennutzung. Als Folge des global steigenden Ressourcenverbrauchs befinden sich Klimastabilität und Ökosysteme weltweit an den Grenzen ihrer Belastbarkeit. Die Schweiz trägt durch ihren hohen Ressourcenverbrauch pro Person dazu bei.13 Es gilt, Produktion und Konsum mit einer effizienteren und schonenderen Ressourcennutzung zu verbinden und die Entkopplung der wirtschaftlichen Aktivität von den schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft voranzutreiben.

Ziele

- Die Übernutzung von natürlichen Ressourcen in der Schweiz und im Ausland wird vermieden. Die Auswirkungen des Konsums und der Produktion auf die Umwelt werden deutlich gesenkt. Der Material-Fussabdruck pro Person sinkt deutlich und im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel des Klimaübereinkommens von Paris.14 (12.2a)

- Unternehmen nutzen ressourceneffiziente und -schonende sowie in Kreisläufen funktionierende Ansätze zur optimalen Gestaltung ihrer Produktionsprozesse, Produkte und Geschäftsmodelle.15 (8.4)

- Die wettbewerbs- und innovationsfördernden Rahmenbedingungen sowie die Produktivität der Wirtschaft werden erhalten und weiter gefördert.16 (8.2)

- Bei Chemikalien wird konsequent darauf geachtet, dass diese während ihres gesamten Lebenszyklus keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit von Menschen haben.17 (12.4)

Nationale strategische Stossrichtungen (a) Sozial- und umweltverträgliche Produktionsmuster fördern

Der Bund setzt sich dafür ein, dass die Wirtschaftsakteurinnen und -akteure bei ihren Aktivitäten auf den Erhalt der Umweltqualität und der menschlichen Gesundheit, die Respektierung der Menschenrechte und die Gewährleistung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen achten und Ziele festlegen, die sich an den planetaren Grenzen orientieren. Der Bund entwickelt basierend auf dem Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und mit Wirtschaftskreisen Zielbilder und messbare Ziele für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster. Im Übrigen sorgt er für eine verstärkte Anwendung des im Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01)18 verankerten Verursacherprinzips, wobei er darauf achtet, dass die damit verbundenen Kosten für die Bevölkerung und die Wirtschaft tragbar bleiben. Der Bund sorgt für günstige Rahmenbedingungen, welche die Innovationsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft langfristig stärken und welche die Entwicklung und Verbreitung von Innovationen und Technologien zugunsten einer ressourcenschonenden Produktion und eines ressourcenschonenden Konsums unterstützen.

(b) Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit sowie die Produktivität der Schweizer Wirtschaft fördern

Der Bund unterstützt eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und verbessert die Rahmenbedingungen weiter, damit eine effiziente Allokation der Produktionsfaktoren erreicht wird und hohe Innovationsanreize bestehen. Er setzt sich für einen dynamischen Wettbewerb, tiefe Markteintrittshürden, eine hohe Offenheit, qualifizierte Arbeitskräfte, gesunde öffentliche Finanzen und einen optimalen administrativen Aufwand bei zugleich hoher Regulierungseffektivität ein. Dazu bedarf es eines regelmässigen Überprüfens, ob angestrebte Regulierungsziele aufgrund veränderter Marktverhält nisse und aufgrund des technischen Fortschrittes durch geeignetere Massnahmen wirksamer erreicht werden können. Er nutzt die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Reduktion der administrativen Belastung. Die regulatorischen Vorgaben sind möglichst international abgestimmt, schlank und unterstützen Innovationen.