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Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 38 Seiten
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öffentlichen Beschaffungswesen neu, und zwar zugunsten von mehr Nachhaltigkeit und Qualitätswettbewerb.
Der Bund beschafft Produkte, Dienstleistungen und Bauwerke, die während ihrer gesamten Lebensdauer hohen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Anforderungen gerecht werden. Er schafft einen strategischen Rahmen, welcher das Ambitionsniveau für die Nachhaltigkeitskriterien festlegt und die Umsetzung eines geeigneten Controllings und Monitorings beinhaltet. Er harmonisiert die Umsetzung des öffentlichen Beschaffungsrechts mit den Kantonen und Gemeinden.
6.2 Der Bund als Eigner von verselbständigten Einheiten
Der Bund ist zurzeit Eigner von 19 verselbständigten Einheiten, darunter Unternehmen, die ihre Dienstleistungen am Markt erbringen (z. B. Swisscom, die Schweizerische Post, die SBB oder
RUAG), Institutionen mit monopolistischem Charakter (z. B. ETH-Bereich, die Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV) sowie Einheiten mit Aufgaben der Wirtschafts- und der Sicherheitsaufsicht (z. B. FINMA oder das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI).
Der Bund definiert für diese verselbständigten Einheiten strategische Ziele105. Diese dienen ihm nicht nur zur Steuerung dieser Einheiten, sondern auch als Referenz für die zuhanden der Bundesversammlung abgefassten bundesrätlichen Berichte über die Erreichung dieser Ziele. Bei der Formulierung der strategischen Ziele wird den Nachhaltigkeitsanforderungen Rechnung getragen. Der Bund erwartet von diesen bundesnahen Unternehmen, dass sie in sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht ein verantwortungsvolles Verhalten im Sinne der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte an den Tag legen.
6.3 Der Bund als Anleger
Mit der Ratifikation des Klimaübereinkommens von Paris hat sich der Bund dazu verpflichtet, die Finanzmittelflüsse in Einklang mit einer CO2-armen Wirtschaft zu bringen. Der Bund macht seinen Einfluss in den Steuergremien der institutionellen Investoren geltend, damit diese eine verantwortungsvolle Anlagepolitik verfolgen, die die Integration von Umwelt- und Sozialaspekten sowie eine gute Unternehmensführung (die sogenannten ESG-Kriterien) beinhaltet, und damit diese regelmässig ihre Portfolios mittels Klimaverträglichkeitstests analysieren lassen.
6.4 Der Bund als Arbeitgeber
Die Bundesverwaltung umfasst rund siebzig Verwaltungseinheiten und zählt gut 38 000 Angestellte. Der Bund hält sich an hohe ethische Normen und zeigt sich in Sachen Mitarbeitendenentwicklung,
Diversität, Chancengleichheit sowie Gesundheits- und Umweltschutz ehrgeizig.
Der Bund fördert die Chancengleichheit in Sachen Geschlecht, Mehrsprachigkeit, Integration von Personen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund sowie Generationen; dies insbesondere vor dem Hintergrund der Veränderungen am Arbeitsmarkt wie beispielsweise der Digitalisierung. Er sorgt dafür, dass der gesetzlichen Forderung nach Diskriminierungsfreiheit in allen Tätigkeitsbereichen und sämtlichen Arbeitsprozessen nachgekommen wird. Die Bundesverwaltung begünstigt eine ausgewogene Geschlechtervertretung, insbesondere in Führungspositionen, sowie Arbeitsbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Arbeit und anderen Lebensbereichen erleichtern. Sie garantiert die Lohngleichheit von Frau und Mann und toleriert keine sexuellen Belästigungen.
6.5 Der Bund als Verbraucher von natürlichen Ressourcen
Der Bund hat ein Programm für das Ressourcen- und Umweltmanagement der zivilen Bundesverwaltung (RUMBA) und ein Raumordnungs- und Umweltmanagementsystem (RUMS VBS) eingeführt, um die betrieblichen und produktbezogenen Umweltbelastungen der Bundesverwaltung systematisch zu vermindern. Er setzt Massnahmen zur Reduktion des Ressourcenverbrauchs und der Umweltbelastung im Gebäudebereich (Elektrizität, Wärme und Abfälle), beim Papierverbrauch, bei der Mobilität