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Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 38 Seiten
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Monitoring und Berichterstattung
Um die ambitionierten Ziele der Agenda 2030 und der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 zu erreichen, prüft der Bundesrat regelmässig den Stand der Umsetzung und erstattet über die Fortschritte Bericht.
Die Massnahmen zur Umsetzung der Strategie werden zum einen im Rahmen der regulären Entscheidungswege in den jeweiligen Politikbereichen festlegt. Zum anderen verabschiedet der Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Aktionsplan zur Strategie mit ergänzenden Massnahmen zur Konkretisierung der Ziele und strategischen Stossrichtungen.
1 Einleitung
Eine nachhaltige Entwicklung ermöglicht die Befriedigung der Grundbedürfnisse aller Menschen und stellt eine hohe Lebensqualität sicher, überall auf der Welt sowohl heute wie als auch in Zukunft. Sie berücksichtigt die drei Dimensionen – ökologische Verantwortung, gesellschaftliche Solidarität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit – gleichwertig, ausgewogen und in integrierter Weise und trägt den Belastbarkeitsgrenzen der globalen Ökosysteme Rechnung. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) mit ihren 17 globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung bildet dabei den Referenzrahmen.
Nachhaltige Entwicklung ist in der Bundesverfassung als Staatszweck verankert. Mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) legt der Bundesrat seit 1997 seine politischen Schwerpunkte für eine nachhaltige Entwicklung fest. Er verfolgt damit das Ziel, die unterschiedlichen Interessen der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Umwelt in allen Politikbereichen ausgewogen zu berücksichtigen. In Erfüllung dessen formuliert die SNE 2030 entsprechende Ziele und strategische Stossrichtungen, die nicht als abschliessende Liste zu verstehen sind. Der Bundesrat strebt eine kohärente Politik für nachhaltige Entwicklung auf Bundesebene an.
Der Bundesrat misst der Umsetzung der Agenda 2030 innen- und aussenpolitisch eine grosse Bedeutung bei und bekräftigt mit der SNE 2030 sein Engagement für die Erreichung der 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung, weshalb er sie neu auf einen Zeitrahmen bis 2030 ausrichtet. Auf internationaler Ebene präsentiert der Bundesrat alle vier Jahre einen Länderbericht zur Umsetzung der Agenda 2030.
Die SNE 2030 ist insbesondere ein Instrument zur Koordination zwischen den Politikbereichen und sektoriellen Aktivitäten des Bundes. Sie ermöglicht zukunftsfähige Lösungsansätze für Zielkonflikte des staatlichen Handelns im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung. Sie baut auf bestehenden Strategien und Massnahmen auf und hat den Anspruch, diese in einer Nachhaltigkeitsperspektive weiterzuentwickeln. In jeder Legislaturperiode verabschiedet der Bundesrat zudem einen Aktionsplan zur SNE 2030 mit Massnahmen zur Konkretisierung der Ziele und strategischen Stossrichtungen.
Die Agenda 2030 wird von der Schweiz in ihrer Gesamtheit umgesetzt, wobei alle 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung von Bedeutung sind. Durch das Setzen von drei Schwerpunktthemen (Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion; Klima, Energie und Biodiversität; Chancengleichheit) verstärkt der Bundesrat seine Anstrengungen für die Umsetzung der Agenda 2030 besonders in jenen Bereichen, in denen für die Schweiz innen- und aussenpolitisch der grösste Handlungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den Politikbereichen besteht.
Resilienz, also die Fähigkeit, Störungen möglichst frühzeitig zu antizipieren, diese abzuwehren, sich ihnen anzupassen, sie zu bewältigen und sich von ihnen zu erholen, ist ein wichtiger Aspekt für eine nachhaltige Entwicklung. Die Digitalisierung mit ihren Chancen und Risiken spielt dabei eine bedeutende Rolle. Im Kontext sich kumulierender Risiken in den Bereichen Natur, Technik und Gesellschaft ist eine ausgewogene Berücksichtigung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Dimension von zunehmender Bedeutung. Die Bewältigung von globalen Herausforderungen dieser Art in der stark vernetzten und zunehmend digitalisierten Welt bedingt auch politische, wirtschaftliche, zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Kooperation über die Landesgrenzen hinaus.