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Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 38 Seiten

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auf Entwicklungsländer zu vermeiden. Dabei stellt sie sicher, dass Ressourcen nachhaltig bewirtschaftet und die natürlichen Lebensgrundlagen für alle unter gerechten Bedingungen erhalten werden.

4.3.2 Den sozialen Zusammenhalt sicherstellen

Die gegenseitige Kenntnis und Anerkennung der in der Schweiz gelebten Kulturen, Sprachen, Religionen und Lebensformen ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Wohlergehen aller von besonderer Bedeutung. Regionale Disparitäten und intergenerationelle Verteilungsfragen stellen dabei ebenso eine Herausforderung für den nationalen Zusammenhalt dar wie die Individualisierung der Lebensstile, die soziale und kulturelle Vielfalt und die Teilhabe aller Menschen am ökonomischen, sozialen und politischen Leben. Dabei tragen soziale Inklusion und Chancengleichheit, beispielsweise im Bereich Gesundheit, Bildung oder Arbeitsbedingungen, zu widerstandsfähigen Gesellschaften bei,

was insbesondere bei Krisen zum Tragen kommt.

Diskriminierungen, namentlich aufgrund der Herkunft, der Rasse75, des Geschlechts76, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform77, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung sind in der Schweiz verfassungsrechtlich verboten.78 Herausforderungen bestehen allerdings in der praktischen Umsetzung der Antidiskriminierungsgesetzgebung für die Betroffenen, wobei hohe Verfahrenskosten in Zivilverfahren oft eine Hemmschwelle für Klagen wegen Diskriminierung darstellen.79 Trotz ergriffener Massnahmen80 bleibt auch die Gleichstellung von homosexuellen, bisexuellen, transgender und intergeschlechtlichen Menschen eine Herausforderung. Die Verschiebung der gesellschaftlichen Debatten ins Internet und in die sozialen Medien birgt weitere Risiken für Diskriminierungen.

Ziele

- Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse81, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.82 (10.3)

- Menschen mit Behinderung sind in den Arbeitsmarkt integriert.83 (8.5a84)

- Die Zuwanderung erfolgt sicher, regulär und berücksichtigt den wirtschaftlichen Wohlstand sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt der Schweiz. Flüchtlingen und schutzbedürftigen Personen wird Schutz gewährt. Dabei werden die geschlechter- und altersspezifischen Bedürfnisse und Verletzlichkeiten berücksichtigt. Die Ursachen von Flucht und irregulärer Migration nach Europa werden angegangen und die Integration von Flüchtlingen sowie Migrantinnen und Migranten wird gefördert und eingefordert.85 (10.7)

- Die Demokratie wird gestärkt durch die Schaffung von Teilhabemöglichkeiten an der gesellschaftlichen Entwicklung und an Entscheidungsprozessen, namentlich für Personen, die vom politischen Entscheidungsprozess ausgeschlossen sind. (10.2)

- Der Bund trägt den spezifischen und gemeinsamen Herausforderungen von Agglomerationen, ländlichen Räumen und Berggebieten adäquat Rechnung und wirkt auf eine kohärente Raumentwicklung hin, die zur Minderung negativer regionaler Disparitäten und zur Erhaltung regionaler Vielfalt beiträgt.86 (11a)

- Die Deckung durch die Sozialversicherungen ist erhalten, diese sind finanziell konsolidiert und an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. (1.3)

Nationale strategische Stossrichtungen (a) Alle Formen der Diskriminierung beseitigen