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Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 38 Seiten

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ausgewogen und in integrierter Weise. Der Berücksichtigung der Belastbarkeitsgrenzen der globalen Ökosysteme, der Befriedigung der Grundbedürfnisse der Menschen und der Verteilungsgerechtigkeit innerhalb und zwischen den Generationen sind dabei besonders Rechnung zu tragen. Um die langfristigen Herausforderungen wirksam anzugehen, ist ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich.

 Nachhaltige Entwicklung in alle Politikbereiche einbeziehen: Der Bundesrat versteht

nachhaltige Entwicklung als eine transversale Leitidee. Sie ist demnach nicht als eine zusätzliche sektorpolitische Aufgabe zu betrachten, sondern wird als zukunftsgerichteter und integraler Bestandteil in sämtliche Politikbereiche aufgenommen. Die Bundesstellen werden aufgefordert, die in der Agenda 2030 und in der SNE 2030 festgehaltenen Grundsätze und Ziele im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umzusetzen und in ihre ordentlichen Planungs-, Budget- und Politiksteuerungsprozesse zu integrieren.

Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung erhöhen: Politikkohärenz wird auf allen staatlichen Ebenen sowie zwischen Politikbereichen, zwischen innen- und aussenpolitischen Zielen sowie in Bezug auf grenzüberschreitende Auswirkungen, einschliesslich jener auf Entwicklungsländer, angestrebt. Um eine Abstimmung und Optimierung des staatlichen Handelns im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu ermöglichen, müssen politische Entscheidungen auf Vorschlägen beruhen, deren soziale, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen frühzeitig beurteilt werden. Die Interessenabwägung wird bei politischen Entscheiden transparent vorgenommen und begründet. Dabei werden inhaltliche Zielkonflikte und negative Nebeneffekte identifiziert und offengelegt. Synergien zwischen Politiken werden verstärkt genutzt.

 Nachhaltige Entwicklung partnerschaftlich realisieren: Zahlreiche Herausforderungen

können nur in enger Zusammenarbeit zwischen den drei Staatsebenen ( 7.2) und gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren ( 7.3) angegangen werden. Der Bundesrat anerkennt die unerlässlichen Beiträge aller relevanten staatlichen und nichtstaatlichen Akteurinnen und Akteure für eine nachhaltige Entwicklung und die Umsetzung der Agenda 2030, führt einen offenen Dialog mit diesen und bindet sie möglichst partiz ipativ in die Prozesse zur Entscheidungsfindung, zur Umsetzung und zur Berichterstattung ein. Wo möglich, werden bestehende Koordinationsgefässe genutzt. Um eine gesamtgesellschaftliche Dynamik zu nutzen, werden neue Partner mobilisiert und bestehende Partnerschaften weiter gestärkt.

4 Schwerpunktthemen

Die SNE 2030 legt das Schwergewicht auf jene Themenfelder, in denen auf Bundesebene ein besonderer Handlungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den Politikbereichen besteht. Sie fokussiert auf die drei Schwerpunktthemen «Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion», «Klima, Energie und Biodiversität» sowie «Chancengleichheit» als Prioritäten für die Umsetzung der Agenda 2030 durch die Schweiz. Diese Schwerpunktthemen wurden auf der Grundlage der 2018 erfolgten Bestandsaufnahme3 festgelegt, in der sämtliche Ziele und Unterziele der Agenda 2030 analysiert und der Grad der Zielerreichung für die Schweiz ermittelt worden war. Der Länderbericht der Schweiz zum Stand der Umsetzung der Agenda 2030,4 der 2018 an der UNO vorgestellt wurde, baut darauf auf.

Die drei Schwerpunktthemen sind eng miteinander verbunden und voneinander abhängig. So können die in diesem Kapitel beschriebenen Umweltherausforderungen nicht ohne Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen gelöst werden. Die wirtschaftlichen Herausforderungen müssen unter Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Auswirkungen im In- und Ausland angegangen werden und umgekehrt. Diese sich gegenseitig beeinflussenden drei Schwerpunktthemen machen deutlich, welche Bedeutung einer ausgewogenen Berücksichtigung der drei Nachhaltigkeitsdimensionen zukommt; das Bestreben um Ausgewogenheit stellt denn auch den roten Faden der in diesem Kapitel festgelegten strategischen Ziele dar.

Zur Umsetzung der Agenda 2030 auf nationaler Ebene werden für jedes Schwerpunktthema die Herausforderungen bis 2030 identifiziert sowie – gegliedert nach Unterthemen – innenpolitische Ziele bis