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Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 38 Seiten
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Bis Ende 2022 werden die Wirksamkeit und Effizienz der Organisationsstruktur sowie die jeweiligen Verantwortlichkeiten und Aufgaben überprüft. Falls nötig, wird der Bundesrat entsprechende Anpassungen vornehmen.
7.2 Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden
Die Berücksichtigung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung auf allen Staatsebenen ist dem Bundesrat ein zentrales Anliegen. Die Umsetzung aller Massnahmen erfolgt im Rahmen der bestehenden staatspolitischen Zuständigkeiten. Für viele Politikbereiche, die zur Umsetzung der Agenda 2030 relevant sind, sind in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig und leisten einen wichtigen Beitrag. Der Dialog und die strukturierte Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen zur Umsetzung der Agenda 2030 werden sowohl auf der politischen als auch auf der fachlichen Ebene gestärkt. Für die wirksame Umsetzung nachhaltiger Entwicklung auf lokaler Ebene spielen insbesondere Städte und Gemeinden eine wichtige Rolle. Sie engagieren sich dabei auch auf internationaler Ebene.
Die institutionelle Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden werden weiter gestärkt und der offene Dialog und Einbezug gefördert. Der Bundesrat lädt die Kantone und Gemeinden dazu ein, nachhaltige Entwicklung in ihre ordentlichen Planungs- und Steuerungsprozesse zu integrieren und dabei insbesondere auch die Schwerpunktthemen der SNE 2030 zu berücksichtigen.
Das Forum Nachhaltige Entwicklung wird als bewährte Austausch- und Vernetzungsplattform zwischen den drei Staatsebenen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit weitergeführt und gestärkt. Der Bund fördert regionale und lokale Nachhaltigkeitsprozesse und -projekte durch gezielte logistische, fachliche und finanzielle Unterstützung sowie durch Aktivitäten zur Vernetzung der beteiligten Akteurinnen und Akteure.
7.3 Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft
Nachhaltige Entwicklung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich neben staatlichen Akteurinnen und Akteuren massgeblich die Zivilgesellschaft, die Wirtschaft und die Wissenschaft beteiligen. Mittels wegweisender Impulse und konkreter Aktivitäten leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung. Durch ein wirksames Zusammenspannen öffentlicher, privater und zivilgesellschaftlicher Partner können Synergien für eine nachhaltige Entwicklung begünstigt und negative Konsequenzen minimiert werden.
Der Bundesrat bezieht alle Interessengruppen partizipativ und partnerschaftlich in die Umsetzung der Agenda 2030 und der SNE 2030 sowie in die Berichterstattung mit ein. Er ist bestrebt, den offenen Austausch zwischen allen Partnern zu fördern und die vielfältige Zusammenarbeit in der Nachhaltigkeitspolitik sowohl national als auch international weiter zu stärken. Dies ermöglicht den Einbezug unterschiedlicher Perspektiven und trägt zum besseren Verständnis der Querverbindungen zwischen einzelnen Zielen für nachhaltige Entwicklung sowie der Agenda 2030 in ihrer Gesamtheit bei. Er nutzt hierzu bestehende Gefässe und schafft Raum zur Mobilisierung neuer Akteurinnen und Akteure und Ideen. Hierbei kommt der vom Direktionskomitee Agenda 2030 eingesetzten Begleitgruppe Agenda 2030, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft sowie weiteren interessierten Kreisen zusammensetzt, eine zentrale Rolle zu.
7.4 Kommunikation
Die erfolgreiche Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung auf allen Staatsebenen und in der Gesellschaft erfordert eine aktive Informationspolitik. Der Bundesrat sieht hierzu eine umfassende Kommunikationsstrategie zur Agenda 2030 und zur SNE 2030 unter Einbezug aller relevanten Akteurinnen und Akteure vor. Damit verfolgt er das Ziel, die Agenda 2030 mit ihren globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung allgemein bekannter zu machen und sie gezielter mit bestehenden und neuen Aktivitäten im Bereich der nachhaltigen Entwicklung zu verknüpfen. Er lädt dabei auch andere Akteurinnen und Akteure dazu ein, konkret ihren eigenen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 darzulegen.