Bericht ChemRRV

Vernehmlassung 2021/12: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 · 29 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht

Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 Erläuterungen Vernehmlassung ChemRRV

oder Polytetrafluorethylen (PTFE, «Teflon») als Hilfsmittel (Emulgator) verwendet, so dass es in Spuren im fertigen Produkt, wie in Outdoor-Kleidung, enthalten sein konnte. Diese Verwendungen verursachten – zusammen mit PFOA-Vorläuferverbindungen enthaltenden Anstrich- und Druckfarben – bedeutende Umwelteinträge. Nach dem Inkrafttreten der Verbote für PFOA und ihren Vorläuferverbindungen soll nun auch hier im Einklang mit dem EU-Recht verhindert werden, dass (wiederum) aussereuropäische Anbieter von ausgerüsteten Textilien, Papier- und Kartonwaren sowie von Fluorpolymeren enthaltenden Gegenständen auf längerkettige Fluorverbindungen ausweichen. Aus regulierungstechnischer Sicht bietet sich an, die bestehenden Vorschriften über PFOA und die neu vorgesehenen über C9–C14-PFCA in derselben Ziffer zu regeln. Dabei sind für längerkettige Fluorverbindungen grundsätzlich dieselben befristeten Ausnahmen vorgesehen wie für PFOA; nur für bestimmte, eng eingegrenzte Fluorpolymerverwendungen sind zusätzliche Ausnahmen für C9–C14-PFCA vorgesehen.

Eine Anpassung bei PFOA und ihren Vorläuferverbindungen, die auf den Beschluss SC-9/12 der COP 9 zurückgeht, betrifft das Verbot der Weiterverwendung von bereits in Verkehr gebrachten und in mobilen und stationäre Anlagen vorhandenen Feuerlöschschäumen, die bestimmungsgemäss PFOA-Vorläuferverbindungen enthalten. Literaturangaben zufolge können Löschschaumkonzentrate auf C6-Telomerbasis aus früher Produktion Beimischungen von Stoffen auf C8-Telomerbasis enthalten, die in der Umwelt zu PFOA abbauen können. In der EU wurde der Beschluss der COP 9 dahingehend umgesetzt, dass in mobilen und stationären Löschanlagen vorhandene Löschschäume, die mehr als 0.025 ppm an PFOA oder mehr als 1 ppm an PFOA-Vorläuferverbindungen enthalten, noch bis Juli des Jahrs 2025 verwendet werden dürfen; ab dem Jahr 2023 muss alles im Ereignisfall anfallende Löschwasser zurückgehalten werden. Nicht erlaubt ist die Verwendung solcher Löschschäume für Ausbildungszwecke und für Tests, es sei denn, alle Freisetzungen werden in letzterem Fall aufgefangen.

In der Schweiz ergab die Analyse von 35 bei Anbietern von Schaumlöschmitteln im Jahr 2013 erhobenen Proben, dass in ca. 25 Prozent der Fälle PFOA und in rund 50 Prozent der Fälle ein PFOA-Vorläufer, nämlich die 8:2-Fluortelomersulfonsäure (8:2-FTS) über der Bestimmungsgrenze gefunden wurden. 90 Prozent der Messwerte lagen für PFOA unter 0.4 ppm sowie unter 4 ppm für 8:2-FTS. Im Viertel der Proben, in denen PFOA vorlag, betrugen ihre Gehalte zwischen 0.1 und 3.6 ppm, der Mittelwert errechnet sich auf ca. 0.85 ppm. Häufige Gehalte an 8:2-FTS betrugen zwischen 1 und 5 ppm6. Damit in Anlagen vorhandene Löschmittel nicht aufgrund eines Spurenvorkommens an PFOA- und ihren Vorläuferverbindungen durch Löschschäume ersetzt werden, die zwar den Grenzwert für diese Stoffe einhalten, jedoch nach wie vor C6-Telomerverbindungen enthalten, sieht dieser Regelungsentwurf keinen Grenzwert für PFOA- und ihre Vorläuferverbindungen in bereits in Verkehr gebrachten Löschmitteln vor. Mit diesem Vorgehen wird die vorzeitige Beschaffung neuer und die Entsorgung vorhandener Löschmittel vermieden, was aus ökologischer Sicht nicht sinnvoll wäre. Enthalten die Löschmittel jedoch bestimmungsgemäss Beimischungen von Stoffen auf der C8-Telomerbasis, dürfen sie nur noch bis Ende 2022 verwendet werden.

4.6.4 Die Vorschriften im Einzelnen

Die Vorschriften über PFOS in den Ziffern 1.1 und 1.2 im Entwurf einer Neufassung des Anhangs 1.16 wurden unverändert aus dem geltenden Recht übernommen. Die heute bestehenden Ausnahmen in Ziffer 1.3 wurden – bis auf Analyse- und Forschungszwecke – aufgehoben, wobei die Ausnahme für die Verwendung von PFOS als Mittel zur Sprühnebelunterdrückung in Hartverchromungsprozessen in eine befristete

6 Favreau, P., Poncioni-Rothlisberger, C., Place, B.J., Bouchex-Bellomie, H., Weber, A., Tremp, J., Field, J.A., Kohler, M., 2017. Multianalyte profiling of per- and polyfluoroalkyl substances (PFASs) in liquid commercial products. Chemosphere, Volume 171, pp. 491 – 501. 13/29 054.11-00025/00005/00002/R125-0138