Bericht ChemRRV

Vernehmlassung 2021/12: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 · 29 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 Erläuterungen Vernehmlassung ChemRRV

wird in Ziff. 5.1 Abs. 8 geregelt. Dieser Datenaustausch umfasst auch bereits meldepflichtige Angaben, wie zum Beispiel die Art der Anlage, worunter auch der Anlagentyp und das Einsatzgebiet der Anlage fallen. Neu werden in der Meldepflicht auch Änderungen von Standort und Inhaberin der Anlage sowie die Änderung der Kältemittelart der Meldepflicht unterworfen (Ziff. 5.1 Abs. 3 und Abs. 4), um die für den Vollzug notwendige Information sicherzustellen. Schliesslich wird die Identifikation von Anlagen durch das BAFU sowie deren Kennzeichnung durch die meldepflichtige Person der heutigen Praxis angepasst (Ziff. 5.1 Abs. 6 und Abs. 7).

Des Weiteren werden an diversen Stellen des Anhangs 2.10 Präzisierungen vorgenommen und bestehende Inkonsistenzen im Rechtstext aufgelöst. Darunter fallen im Einleitungssatz von Ziff. 2.2 Abs. 7 eine mit Ziff. 2.2 Abs. 2 redundante Ausnahme, in Ziff. 2.2 Abs. 9 ein inkorrekter Verweis, in Ziffer 2.5 die Anpassung eines technischen Fachausdrucks («Kältekreislauf» statt «Kühlkreislauf»), in Ziff. 3.2.2 Abs. 1 die Korrektur einer unpräzisen Übersetzung (nur in der französischen Fassung) sowie in Ziff. 5.1 Abs. 2 Bst. b eine sprachlogische Ergänzung («In- oder Ausserbetriebnahme»). Diese Anpassungen tragen zur Rechtssicherheit für die Betroffenen bei und haben keine materiellen Auswirkungen.

4.11 Löschmittel (Anhang 2.11)

In Ziffer 1biswird der Verweis auf Anhang 16 aktualisiert, wo Löschmittel geregelt werden, die per- und polyfluorierte Alkylverbindungen enthalten, namentlich PFOS (einschliesslich ihrer Derivate) und PFHxS, PFOA, C9 – C14-PFCA sowie alle Vorläuferverbindungen letzterer drei.

22/29 054.11-00025/00005/00002/R125-0138