Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/28: Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr) · 27 Seiten
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Leitfadens für Konfliktmineralien. Für die Risikobewertung bei Lieferketten bezüglich Mineralien und Metallen im Sinne dieser Verordnung kann insbesondere auch noch auf die EMPFEHLUNG (EU) 2018/1149 verwiesen werden. Gemäss dieser bedarf es einer kritischen Prüfung und sodann einer Einstufung des Ursprungs und der Beförderung der Mineralien. Einzustufen sind auch die Lieferanten und aussergewöhnliche Umstände, die Grund zur Annahme geben, dass die Mineralien möglicherweise zur Verschärfung von Konflikten oder schwerwiegenden Verstössen im Zusammenhang mit der Gewinnung, dem Transport oder dem Handel der Mineralien beitragen. Da es sich bei der Anwendung der Sorgfaltspflicht um ein risikobasiertes und schrittweises Prozedere handelt, unterliegt das Unternehmen einer verstärkten Sorgfaltsprüfung je höher die kritische Einstufung und damit das Risikopotential bewertet wird. Die Empfehlung (EU) 2018/1149 bietet als Hilfsmittel Indikatoren und Informationsquellen an für die Ermittlung der konkreten kritischen Einstufungen (sog. Red Flags) im Einklang mit dem OECD-Leitfaden für Konfliktmineralien. Beispielsweise sollten Unternehmen im Zusammenhang mit einem als kritisch eingestuften Standort für den Ursprung und die Beförderung von Mineralien die Staatsführung und andere landesspezifische Aspekte prüfen. Dies um festzustellen, in welchem Umfang Länder oder Gebiete die Kontrolle über ihre Grenzen haben und über angemessene interne Durchsetzungsmechanismen verfügen, um eine glaubwürdige und dokumentierte Rückverfolgbarkeit des Handels mit Mineralien zu gewährleisten und den Risiken im Zusammenhang mit der Beförderung im Falle einer schwachen Staatsführung entgegenzuwirken.
Kinderarbeit
Absatz 2: Das Unternehmen orientiert sich bei der Ermittlung und Bewertung der Risiken im Bereich Kinderarbeit insbesondere am Regelwerk ILO-IOE Child Labour Guidance Tool. Auch hier muss bei der Ermittlung und Bewertung der Risiken wie bei den Konfliktmineralien ein risikobasierter Ansatz befolgt werden.
Art. 12 Risikomanagementplan und Massnahmen
Risikomanagementplan
Gemäss Absatz 1 müssen die Unternehmen gestützt auf Art. 964sexiesAbsatz 2 OR auf die ermittelten und bewerteten Risiken reagieren. Im Zuge der Ermittlung und Bewertung der Risiken schädlicher Auswirkungen in ihren Lieferketten bezüglich Mineralien und Metallen sowie bezüglich Kinderarbeit müssen die betroffenen Unternehmen im Rahmen des schriftlich zu verfassenden Risikomanagementplans gemäss Artikel 11 eine Strategie entwickeln und umsetzen. Sie dient dazu, die ermittelten Risiken zu verhindern oder zu mildern. Der Risikomanagementplan muss die ermittelten Risiken beschreiben, aber auch die Methoden, die das Unternehmen zur Ermittlung, zur Analyse und zur Gewichtung der Risiken schädlicher Auswirkungen der Geschäftstätigkeit in der Lieferkette eingesetzt hat. Er nennt die tatsächlich eingetretenen schädlichen Auswirkungen, den Ansatz für die Risikominimierung sowie wichtige Meilensteine bezogen auf die Umsetzung der getroffenen Massnahmen. Auch die Bewertung der ermittelten Risiken muss in den Plan aufgenommen werden, wobei namentlich die Eintretenswahrscheinlichkeit und die Höhe der schädlichen Auswir-