Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/28: Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr) · 27 Seiten
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gemäss Artikel 964quinquiesff. OR. Der begründete Verdacht auf Kinderarbeit kann sich namentlich aus der Anwendung der in Artikel 7 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 2 aufgeführten Instrumente ergeben (Kontrollen vor Ort, Einholung von Auskünften usw.). Der UNICEF Children’s Rights in the Workplace Index kann ein Indiz für den Verdacht auf Kinderarbeit liefern, genügt aber für sich alleine noch nicht, um einen begründeten Verdacht zu rechtfertigen. Bezieht ein Unternehmen ein bestimmtes Produkt aus einem Land, das mit "Enhanced" oder "Heightened" qualifiziert wird, besteht deswegen mit Bezug auf das in Frage stehende Produkt noch nicht zwingend ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit im Sinne des Gesetzes und der Verordnung.
Die Aktion der internationalen Gemeinschaft zur Beseitigung der Kinderarbeit stützt sich grösstenteils auf die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erarbeiteten Referenzen. Daher ist es von besonderem Interesse, die Definition der ILO für die Kinderarbeit wiederzugeben, die in ihren Übereinkommen Nr. 138 (Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung)9 und Nr. 182 (schlimmste Formen der Kinderarbeit)10 verankert ist. Beide Übereinkommen wurden von der Schweiz ratifiziert.
Nicht bei jeder Tätigkeit, die eine Person unter 18 Jahren ausübt, handelt es sich automatisch um Kinderarbeit. Dies hängt vom Alter, vom Typ der Arbeit und von den Arbeitsbedingungen ab. Die Kinderarbeit darf nicht mit der "Beschäftigung von Jugendlichen" verwechselt werden. Ab dem Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung dürfen Jugendliche eine angemessene Arbeit ausüben, jedoch brauchen sie Schutz vor gefährlichen oder anderen verbotenen Formen der Kinderarbeit.
Die Kinderarbeit kann viele verschiedene Formen annehmen. Die Priorität wird jedoch auf die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gelegt, gemäss der Definition von Artikel 3 des ILO-Übereinkommens Nr. 182. Dazu gehören insbesondere alle Formen der Sklaverei oder alle sklavereiähnlichen Praktiken, wie der Verkauf von Kindern und der Kinderhandel, Schuldknechtschaft sowie Zwangs- oder Pflichtarbeit und Arbeit, die ihrer Natur nach oder auf Grund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich ist ("gefährliche Arbeit").
Als Mindestalter für "gefährliche Arbeit" gilt für alle Länder 18 Jahre. Gefährliche Arbeit ist von der innerstaatlichen Gesetzgebung nach Anhörung der beteiligten Arbeitgeber und Gewerkschaften zu bestimmen. Heutzutage haben alle ILO-Mitgliedstaaten das Übereinkommen Nr. 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit ratifiziert. Es ist daher wichtig, die nationale Gesetzgebung zur gefährlichen Arbeit zu kennen.
Das ILO-Übereinkommen Nr. 138 (Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung) sieht vor, dass jedes Mitglied, das dieses Übereinkommen ratifiziert, in einer seiner Ratifikationsurkunde beigefügten Erklärung ein Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung oder Arbeit anzugeben hat. Das Mindestalter darf nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen. Die