Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/28: Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr) · 27 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht
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Bst. d.
Zusicherungen von Wirtschaftsbeteiligten und Akteuren an der Lieferkette und weiteren Geschäftspartnerinnen und -partnern:
Die Unternehmen können sich in ihren Lieferverträgen von den Wirtschaftsbeteiligten und Akteuren der Lieferkette, insbesondere von Zulieferern und weiteren Geschäftspartnern, mithin Kunden, ausdrücklich zusichern lassen, dass sie (die Zulieferer) keine Mineralien und Metalle aus Hochrisiko- und Konfliktgebieten handeln oder bearbeiten.
Bst. e.
Verwenden von anerkannten Standards und Zertifizierungssystemen:
Mit den "anerkannten Standards und Zertifizierungssystemen" sind in erster Linie Initiativen zur Förderung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements gemeint, die mit dem OECD-Leitfaden für Konfliktmineralien in Einklang stehen. Dazu zählen beispielsweise das Conflict-Free Smelter Program und der Conflict Free Gold Standard der World Gold Council, Responsible Gold Guidance der London Bullion Market Association, Chain-of-Custody bzw. Code of Practices der Responsible Jewellery Council, der Fairmined Standard for Gold from Artisanal and Small-Scale Mining der Alliance of Responsible Mining.
Die Lieferkettenpolitik im Bereich Mineralien und Metalle hat sich gemäss Absatz 3 insbesondere an die Standards zu halten, die in den Anhängen I und II des OECD-Leitfaden für Konfliktmineralien aufgeführt sind.
Art. 8 Lieferkettenpolitik im Bereich Kinderarbeit
Nach Absatz 1 muss das Unternehmen in seinem Managementsystem schriftlich die Lieferkettenpolitik betreffend Kinderarbeit festlegen. Die Lieferkettenpolitik hat sich am ILO-IOE Child Labour Guidance Tool zu orientieren (siehe Erläuterungen zum Absatz 3 hienach):
Bst. a.
Es hält sich an die Sorgfaltspflichten in seiner Lieferkette, wenn es Produkte oder Dienstleistungen anbietet, bei denen ein begründeter Verdacht besteht, dass sie unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt oder erbracht wurden.
Dieses Bekenntnis in der Lieferkettenpolitik ist sowohl unternehmensintern zu dokumentieren. Die Lieferkettenpolitik umfasst die Unternehmensstrategie in Bezug auf Lieferketten.
Bst. b.
Es teilt seinen Lieferanten und der Öffentlichkeit aktuelle Informationen über die Lieferkettenpolitik in unmissverständlicher Weise mit und integriert seine Lieferkettenpolitik in die Verträge mit den Lieferanten.
Siehe die Erläuterungen zum Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b.