Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/28: Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr) · 27 Seiten
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Produkte oder Dienstleistungen anbieten, für die ein begründeter Verdacht be-
steht, dass sie von Kindern hergestellt oder erbracht wurden.
Die Sorgfaltspflichten umfassen insbesondere folgende Punkte:
Sie verlangen zunächst, dass das Unternehmen ein Managementsystem führt. Ein
Managementsystem ist eine Darstellung von Prozessen, Instrumenten und Methoden, mit denen ein Unternehmen seine Tätigkeiten auf konkrete Zielsetzungen ausrichtet. Das Unternehmen muss darin für möglicherweise aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammende Mineralien und Metalle sowie für Produkte oder Dienstleistungen, für die ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht, seine Lieferkettenpolitik und ein System festlegen, mit dem die Lieferkette zurückverfolgt werden kann.
Zudem ist ein Risikomanagementplan zu erstellen. Ein Risikomanagementplan
beschreibt die Methoden, die das Unternehmen zur Ermittlung, zur Analyse und zur Gewichtung der Risiken schädlicher Auswirkungen der Geschäftstätigkeit in der Lieferkette einsetzt. Er beschreibt den Ansatz für die Risikominimierung sowie wichtige Meilensteine bezogen auf die Umsetzung der getroffenen Massnahmen. Das Gesetz lässt offen, wie detailliert der Risikomanagementplan sein muss. Dies richtet sich nach Art und Grösse des Unternehmens sowie nach der Natur der Geschäftstätigkeit.
Eine externe, unabhängige Fachperson prüft, ob die Sorgfaltspflichten bezüglich
Mineralien und Metallen eingehalten werden. Für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Bereich Kinderarbeit ist eine externe Prüfung nicht vorgeschrieben.
Wie bei der Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange, müssen die Unternehmen auch darüber Bericht erstatten, wie sie die Sorgfaltspflichten in den Bereichen "Konfliktmineralien" und "Kinderarbeit" umsetzen. Wenn ein Unternehmen der Berichterstattungspflicht über nichtfinanzielle Belange nach Artikel 964bisOR unterliegt, kann es im selben Bericht auch über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten berichten.
1.2.4 Delegationsnormen
Der indirekte Gegenvorschlag enthält die nachstehend aufgeführten Delegationsnormen. Diese beauftragen den Bundesrat, Umsetzungsbestimmungen zu erlassen. Die Delegationsnormen betreffen den Bereich der Konfliktmineralien und der Kinderarbeit:
Anwendungsbereich (Art. 964quinquiesAbs. 2 bis 4 OR):
o Ausnahmen ab bestimmten Einfuhr- und Bearbeitungsmengen von Konfliktmineralien (Abs. 2);
o Voraussetzungen für Ausnahmen der Sorgfaltspflichten im Bereich der Kinderarbeit für KMU sowie Unternehmen mit geringen Risiken (Abs. 3);