Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/28: Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr) · 27 Seiten
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o Generelle Ausnahmen bei Anwendung eines internationalen Regelwerks (Abs. 4).
Nähere Vorschriften zu den Sorgfaltspflichten (Art. 964sexiesAbs. 4 OR).
Demgegenüber enthält der Abschnitt über die "Transparenz über nichtfinanzielle Belange" (CSR-Berichterstattung) keine ausdrücklichen Delegationsnormen an den Bundesrat, um gesetzesvertretende Bestimmungen zu erlassen.
1.3 Verordnungssystematik
Die Verordnung ist, in der Reihenfolge der gesetzlichen Delegationsnormen (siehe Ziffer 1.2.4), in die folgenden sieben Abschnitte und einen Anhang aufgeteilt: "Begriffe", "Ausnahmen von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten im Bereich Mineralien und Metalle", "Ausnahmen von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten im Bereich Kinderarbeit", "Ausnahmen von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten aufgrund der Einhaltung von international anerkannten gleichwertigen Regelwerken", "Sorgfaltspflichten", "Konsolidierung bei der Berichterstattung" und "Inkrafttreten".
2 Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen
2.1 Begriffe
Art. 1
Bst. a. Unternehmen:
Der Unternehmensbegriff erfasst zunächst natürliche Personen. Zudem fallen juristische Personen darunter, d.h. namentlich die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Kommanditaktiengesellschaft (KmAG), die Genossenschaft (Gen); ferner der Verein und die Stiftung, falls sie gewerblich tätig sind. Auch Institute des öffentlichen Rechts können erfasst sein, falls sie Rechtspersönlichkeit haben und ein Gewerbe betreiben.
Mit Personengesellschaften sind die Kollektivgesellschaft (KlG) und die Kommanditgesellschaft (KmG) gemeint. Die einfache Gesellschaft (Art. 530 ff. OR) wird nicht erfasst, da sie kein "Gewerbe" betreiben darf (s. unten).
Der Sitz ist der in den Statuten (Satzungen) bzw. im Gesellschaftsvertrag festgeschriebene oder im Handelsregister eingetragene Sitz, d. h. die darin aufgeführte politische Gemeinde in der Schweiz. Erfasst sind auch Unternehmen mit Sitz im Ausland, aber mit Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz. Bei der "Hauptverwaltung" handelt es sich um denjenigen Ort, an welchem die Willensbildung oder die unternehmerische Leitung des Unternehmens erfolgt. Namentlich bei Domizilgesell-