Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/28: Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr) · 27 Seiten
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von Prozessen, Instrumenten und Methoden, mit denen ein Unternehmen seine Tätigkeiten auf konkrete Zielsetzungen ausrichtet. Dieses muss die folgenden beiden Themen behandeln:
Die Lieferkettenpolitik für möglicherweise aus Konflikt- und Hochrisikogebie-
ten stammende Mineralien und Metalle und für Produkte oder Dienstleistungen, bei denen ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht;
Das System der Rückverfolgbarkeit der Lieferkette.
Art. 7 Lieferkettenpolitik im Bereich Mineralien und Metalle
Absatz 1 enthält die formellen und materiellen Anforderungen an die Lieferkettenpolitik. In Absatz 2 werden beispielhaft die Instrumente aufgezählt, auf die sich das Unternehmen bei der Ermittlung, Bewertung, Beseitigung und Verhinderung schädlicher Auswirkungen stützen kann. Diese sind im Managementplan über die Lieferkettenpolitik zu nennen.
Die Lieferkettenpolitik für die möglicherweise aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammenden Mineralien und Metalle muss schriftlich festgehalten werden.
Nach Absatz 1 müssen die Unternehmen ihre Lieferkettenpolitik im Bereich Mineralien und Metalle schriftlich festlegen. Diese besteht aus den nachfolgenden, in den Buchstaben a bis e genannten Punkten:
Bst. a
Es hält sich an die Sorgfaltspflichten in seiner Lieferkette, wenn es möglicherweise aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammende Mineralien und Metalle beschafft.
Dieses Bekenntnis in der Lieferkettenpolitik ist unternehmensintern zu dokumentieren. Die Lieferkettenpolitik umfasst die Unternehmensstrategie in Bezug auf Lieferketten.
Bst. b.
Es teilt seinen Lieferanten und der Öffentlichkeit aktuelle Informationen über die Lieferkettenpolitik in unmissverständlicher Weise mit und integriert seine Lieferkettenpolitik in die Verträge mit den Lieferanten.
Hier werden zwei Dinge verlangt: Erstens hat das Unternehmen den Lieferanten und der Öffentlichkeit aktuelle Informationen über seine Lieferkettenpolitik in verständlicher Weise mitzuteilen. Diese Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit kann beispielsweise auf der Homepage des Unternehmens erfolgen, gegenüber den Lieferanten namentlich in den Lieferverträgen. Zweitens ist die Lieferkettenpolitik in die Verträge mit den Lieferanten zu integrieren.