Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/28: Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr) · 27 Seiten

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 eines der beiden folgenden Regelwerke:

o entweder das ILO-IOE Child Labour Guidance Tool for Business vom 15. Dezember 2015 (ILO-IOE Child Labour Guidance Tool)18

o oder den OECD-Leitfaden vom 30. Mai 2018 für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolle unternehmerisches Handeln19.

Bei sämtlichen Verweisen auf die internationalen Regelwerke handelt es sich um sog. "statische" Verweise, d.h. es wird ausschliesslich auf die in der Verordnung angegebene Fassung mit einem bestimmten Datum verwiesen; es sind also nicht "dynamische" Verweise, welche jeweils die geltende Fassung der internationalen Regelwerke einschliesslich späterer Änderungen erfassen.

Nach Absatz 2 muss der Bericht des Unternehmens das gleichwertige Regelwerk oder gegebenenfalls die angewandte Kombination der gleichwertigen Regelwerke nennen, auf welche es sich für die Berichterstattung stützt und es bzw. sie in seiner bzw. ihrer Gesamtheit auf alle Sorgfalt- und Berichterstattungspflichten anwenden.

Wenn das Unternehmen sich nach einem gleichwertigen Regelwerk richtet, aber dessen Berichterstattungspflicht unterlässt, lebt die Berichterstattungspflicht des OR gemäss der vorliegenden Verordnung wieder auf. Das Unternehmen kann somit wegen Unterlassung der Berichterstattungspflicht, wie sie das OR und die vorliegende Verordnung vorsehen, nach Artikel 325terStGB gebüsst werden.

2.5 Sorgfaltspflichten

Allgemeines

Die Sorgfaltspflichten (inkl. Berichterstattung) beinhalten einen laufenden, sich wiederholenden Prozess. Dieser umfasst gemäss Artikel 964sexiesf. OR verschiedene Verfahrensschritte, die aufeinander aufbauen und sich aufeinander beziehen. Bei den Sorgfaltspflichten, insbesondere der Rückverfolgbarkeit der Lieferkette und der Risikoermittlung, handelt es sich um Bemühens- und nicht um Erfolgspflichten. Die Unternehmen müssen die Sorgfaltspflichten einhalten und darüber berichten. Die Sorgfaltspflichten beinhalten demnach kein absolutes Verbot des Imports von Mineralien und Metallen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten bzw. von Produkten oder Dienstleistungen mit begründetem Verdacht auf Kinderarbeit. Vielmehr soll sich der vom Gesetzgeber angestrebte Zielzustand ergeben aus einem kontinuierlichen Einwirken von Sorgfaltspflichten und Erfüllungstransparenz auf das Spiel der Marktkräfte. Sanktionierende Instanz dieses Systems bilden Verbraucherinnen und Verbraucher, Eigen- und Fremdkapitalgeberinnen sowie die Akteure und Organisationen der Zivilgesellschaft.

Unternehmen müssen im Sinne von Artikel 964sexiesAbsatz 1 OR entlang der Lieferkette ein Managementsystem errichten. Ein Managementsystem ist eine Darstellung

18 www.ilo.org > ipec > Publication and resources.

19 http://mneguidelines.oecd.org/ > Due Diligence.