Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/28: Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr) · 27 Seiten
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Um die schädlichen Auswirkungen in seiner Lieferkette zu ermitteln, bewerten, beseitigen und verhindern resp. minimieren, muss das Unternehmen bestimmte Instrumente anwenden. Diese sind in Absatz 2 Buchstabe a. bis e. beispielhaft bzw. nicht abschliessend aufgeführt. Die angewendeten Instrumente müssen im Dokument über die Lieferkettenpolitik explizit aufgeführt werden.
Folgende Instrumente sind denkbar:
Bst. a.
Kontrollen vor Ort:
Das Unternehmen kann eine "Vor-Ort-Kontrolle" in der vorgelagerten Lieferkette durchführen. Dazu gehören Kontrollen in den Konflikt- und Hochrisikogebieten, aus denen die Mineralien stammen oder durch die sie transportiert werden, um Informationen über Zulieferer und Umstände beim Abbau, Handel, Umschlag und Export von Mineralien zusammenzutragen und zu verwalten. Kontrollen einschliesslich von einer Schmelzanlage oder Raffinerie können auch mit Hilfe eines von der Branche unterstützten Programms oder einer institutionellen Einrichtung erfolgen.
Bst. b.
Auskünfte, beispielsweise bei Behörden, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft:
Bei den Auskünften darf es sich nicht nur um die Wiedergabe von "Gerüchten" handeln. Diese müssen plausibel resp. nachvollziehbar sein und textlich nachgewiesen werden. Es sollten Auskünfte von unterschiedlichen Quellen eingeholt werden, damit sich das Unternehmen ein möglichst objektives Bild verschaffen kann. Mit Zivilgesellschaft sind unter anderem freiwillige Vereinigungen (Vereine), Stiftungen, Initiativen, Nichtregierungsorganisationen (Non-governmental Organizations; NGOs), Nonprofit-Organisationen (NPOs), Gewerkschaften und die Privatwirtschaft gemeint. Internationale Organisationen sind beispielsweise die UNO, ILO, UNICEF oder die OECD.
Bst. c.
Beizug von Fachleuten und Fachliteratur:
Die konsultierten Studien sollten öffentlich zugänglich sein. Beigezogene Experten sollten Kenntnisse über die im OECD-Leitfaden für Konfliktmineralien aufgeführten Aspekte haben, insbesondere über konfliktbedingte Risiken (z.B. Menschenrechte, humanitäres Völkerrecht, Korruption, Finanzkriminalität, Konflikt- und Finanzierungsparteien eines Konflikts, Transparenz), die Art und Form der Lieferkette für Mineralien (z.B. Mineralbeschaffung) und die in diesem Leitfaden enthaltenen Standards und Verfahren. Bei den Grundlagenberichten handelt es sich um Dokumente nicht wissenschaftlicher Natur, die aber dennoch wichtige Informationen enthalten (z.B. von Organisationen wie dem Responsible Mining Index oder der Extractive Industries Transparency Initiative).