Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/96: Teilrevisionen vier Ausführungserlasse des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) · 26 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
3.3 GebV-ÜPF
Von 70 erhaltenen Antworten zur Vorlage haben sich insgesamt 59 Vernehmlassungsteilnehmende explizit zur GebV-ÜPF geäussert.
GebV-ÜPF Kantone Parteien MWP Restl. Total Teilnehmende Gutheissung der GebV-ÜPF 23 136 0 226
Ablehnung der GebV-ÜPF 0 537 7 2133
Zwischentotal 23 6 7 2359
Keine explizite Gutheis- 138 0 0 34
sung/Ablehnung Total Stellungnahmen 24 6 7 2663
Verzicht auf Stellungnahme 2 139 0 47
Total erhaltenen Antworten 26 7 7 3070
Keine Senkung des administrativen Aufwands bei den Gebühren
Der Kanton ZH, die SP und die Swico bedauern, dass es bei der vorliegenden Revision hinsichtlich der Gebühren keine administrative Erleichterung gegeben hat, obwohl inzwischen die Grundlage für die deutlich weniger aufwändige Verrechnung mit Jahrespauschalen vorhanden sei.
Die Anbieterinnen möchten mehr Entschädigungen erhalten, aber die Kantone (SG, ZG) fordern, dass die Entschädigungen an die MWP gesenkt werden
Die Kantone ZG und SG fordern eine Senkung der Entschädigungen an die MWP. Sie erklären, die Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Strafverfolgung sei als Gegenleistung für die Konzessionsrechte zu verstehen. Die MWP, Economiesuisse und Digitalswitzerland vertreten hingegen die Meinung, dass die Strafverfolgung eine Staatsaufgabe sei und die Kosten für die Überwachungsmassnahmen vom Staat getragen werden sollten. Weiter erklären sie, dass die administrativen Verpflichtungen und auch die finanziellen Aufwände immer mehr von der Strafverfolgung weg und stärker zu den MWP verschoben werden und ihre erhöhten Aufwände und stetigen Investitionen entsprechend abgegolten werden müssten. Sie erklären, dass die aktuellen Entschädigungen mangels angemessener Höhe gegen das BÜPF verstossen und dass höhere Überwachungskosten für die Strafbehörden einer unnötigen Erhöhung mutmasslicher Abfragen und Überwachungen entgegenwirken würden.
Zu tiefe Entschädigungen für gewisse Auskünfte
Die GLP, Init 7 und Threema kritisieren, dass die Entschädigung gewisser Auskünfte in der Höhe von drei Franken, wie der Anhang der GebV-ÜPF sie vorsieht, nicht kostendeckend sei und somit die Vorgaben der BÜPF bezüglich angemessener Entschädigung verletze.
Gesamtkosten für einmalige, sofortige Positionsbestimmung durch Netzwerk
Kanton SG kritisiert, dass ihm die Gesamtkosten für eine einmalige, sofortige Positionsbestimmung durch das Netzwerk in der Höhe von Fr. 550.- zu hoch erscheine im Vergleich zu den
36 FDP
37 Grüne, GLP, PPS, Piratenpartei beider Basel und Piratenpartei Bern
38 Kanton AR
39 Die Mitte