Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/96: Teilrevisionen vier Ausführungserlasse des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) · 26 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Artikel 19 und 20
Von manchen Vernehmlassungsteilnehmenden52 wird gefordert, die Identifikationspflicht als Option zu setzen oder diese für AAKD zu streichen.
Artikel 20
Der Kanton AG beantragt eine Ergänzung des Wortlautes in Absatz 1, sodass bei Mobilfunkdiensten die Angaben zur Person auch bei jeder vertraglichen Anpassung überprüft werden müssten.
Der Kanton BE sieht bezüglich der zusätzlichen Überprüfungspflicht einen Widerspruch zwischen dem Verordnungstext und dem Erläuternden Bericht und verlangt eine entsprechende Formulierungsänderung in Absatz 2.
Artikel 20a
Swisscom, Sunrise und die asut fordern eine Anpassung der Formulierung in den Erläuterungen hinsichtlich der Online-Identifizierung.
Der Kanton BE spricht sich für die Aufhebung der Angabe des Berufs (Abs. 2 Bst. c) aus, da dieser irrelevant und nicht überprüfbar sei.
Der Kanton BL beantragt eine Ergänzung der Formulierung in Absatz 4, sodass die Pflicht der Wiederverkäuferin hervorgeht, aus dem Originaldokument des Ausweises eine Kopie anzufertigen. Die Kantone NW, LU, AG, BE, und TG sprechen sich für eine Verkürzung der Frist für die Übermittlung der durch die Wiederverkäuferin erfassten Angaben an die FDA aus, wobei die vorgeschlagenen Fristen zwischen ein paar Stunden und sieben Tagen variieren.
Sunrise, Swisscom und die asut bemängeln in Absatz 5 die vorgesehene Ausnahme für die Identifikationspflicht. Die Abgabe von Zugangsmitteln (z. B. SIM-Karte) an Polizeibehörden ohne gemäss BÜPF eine Ausweiskopie zu hinterlegen sei rechtlich nicht zulässig oder zumindest unklar. Zudem führe dies in der Praxis zu Situationen, wo die Identität des Ermittlers nicht mehr geschützt werden könne, da aufgrund der fehlenden Ausweishinterlegung entsprechende Rückschlüsse möglich seien. Es sei für sie auch unklar, wie FDA überprüfen können, welche konkreten Stellen von Bund und Kantonen zum Bezug solcher SIM-Karten berechtigt wären. Deshalb fordern sie die Bereitstellung solcher Zugangsmittel für die Ermittlung via zentraler Bundesbehörde. Die Kantone GR, BL, LU und ZH wiederum begrüssen die vorgeschlagene Änderung. Einige von ihnen schlagen zur Präzisierung Ergänzungen des Wortlauts vor. CCC-CH, Operation Libero, pEp Stiftung, die PPS sowie einige Privatpersonen fordern, dass auch Journalisten zu den vorgesehenen Ausnahmen der Identifikationspflicht hinzugefügt werden.
Artikel 20b
Der Kanton SG beantragt bei der Erbringung des Identitätsnachweises bei juristischen Personen in Absatz 1 Buchstabe c die Streichung des Einschubs "falls bekannt", da zwangsläufig eine natürliche Person die Erbringung einer Dienstleistung beantragen müsse. Die natürliche Person, welche im Namen der juristischen Person den Antrag stellt, sollte im Sinn von Artikel 20a Absatz 1 und 2 (inkl. Abs. 4) erfasst werden.
Der Kanton BE beantragt in Absatz 2 die Verkürzung der Frist für die Übermittlung der durch die Wiederverkäuferin erfassten Angaben an die FDA.
52 GLP, PPS, Piratenpartei Bern, Threema, CCC-CH, Operation Libero, pEp Stiftung, SGV, sowie einige Privatpersonen