Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/96: Teilrevisionen vier Ausführungserlasse des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) · 26 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Grosser Eingriff in Rechte der überwachten Personen durch neue Auskunfts - und Über-

wachungsarten

Der Kanton VD gibt zu bedenken, dass die Einführung der neuen Auskunfts - und Überwachungsarten sowie jene im Zusammenhang mit der Positionsbestimmung durch LALS einen immer grösseren Eingriff in die Rechte der überwachten Personen bedeuten, insbesondere wenn die Nachforschungen ausserhalb eines Strafverfahrens stattfänden.

Schaffung einer Möglichkeit zur Abklärung, ob sich eine Person beziehungsweise deren Gerät in der Schweiz befindet

Der Kanton AG bemängelt, dass es mit den heutigen Auskunfts- und Überwachungstypen nicht möglich sei abzuklären, ob sich eine Person in der Schweiz aufhält oder nicht. Gingen die Strafverfolgungsbehörden zu Unrecht von einem Aufenthalt in der Schweiz aus, könnte dies zu nutzlosen aber teuren Überwachungen führen. Deshalb beantragt er die Schaffung einer Möglichkeit zur Abklärung, ob sich eine Person beziehungsweise deren Gerät in der Schweiz befindet.

Differenzen zwischen Verordnungstext und Erläuterndem Bericht

Seitens der asut, Sunrise und der Swisscom wird bemängelt, dass im Erläuternden Bericht diverse Vorgaben detaillierter spezifiziert werden als in der Verordnung. Dies schaffe Rechtsunsicherheit und solle daher geklärt werden.

Aufteilung der Auskünfte und Überwachungen pro Adressierungselement anstatt pro Technologie

Der Kanton AG weist darauf hin, dass eine Aufteilung der Auskünfte und Überwachungen pro Adressierungselement, anstatt wie bis heute gehandhabt pro Technologie, sinnvoller und einfacher wäre. Damit verknüpft seien auch die dadurch anlaufenden Ko sten sowie die daraus generierten Statistiken, welche durch diese Aufteilung ein falsches Bild generieren würden.

Zeitstempel

Viele Kantone34 sowie die Grüne, die KKPKS und die Kantonspolizei VS, fordern die zwingende Angabe des Zeitstempels in Verbindung mit den ausgeleiteten Daten, weil diese vielfach ein bedeutendes Element für die Beweisführung darstelle, während MWP35 und die asut die optionale Angabe des Zeitstempels bevorzugen.

Relevante Daten und Nachlieferung fehlender Daten

Die Kantone SG und VD f ordern, dass relevante Daten, die bei der Anbieterin aufgrund üblicher Verzögerungen erst später verfügbar sind, bei (dringlichen) rückwirkenden Überwachungen wie zum Beispiel Daten aus Roaming, entgegen dem Erläuternden Bericht nachgeliefert werden müssten, denn der Beweiswert unvollständiger Daten sei gering. Weiter verlangen sie, dass MWP jeweils darlegen sollten, für welchen Zeitabschnitt vollständige und für welchen unvollständige Daten vorliegen würden. Auf diese Weise soll die Möglichkeit geschaffen werden, rechtzeitig Daten zu verifizieren beziehungsweise zu falsifizieren für den Fall, dass Verfahrensbeteiligte diese später anzweifeln würden. Schliesslich erklären sie, dass verzögerungsbedingte fehlende Daten kostenlos nachgeliefert beziehungsweise d ie entsprechende Überwachung nachträglich vervollständigt werden sollte.

34 Kantone AG, AI, BL, BS, GE, GR, LU, OW, SG, TG, UR, VD, ZH

35 Sunrise, Swisscom