Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/96: Teilrevisionen vier Ausführungserlasse des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) · 26 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Verhältnismässigkeit der Änderungen (Investition/Aufwand für Anbieteri nnen versus Nutzen für die Strafverfolgungsbehörden)

Viele Teilnehmende, vor allem MWP30 aber auch Parteien31 Vereine und Organisationen32 sowie einige Privatpersonen stellen die Verhältnismässigkeit der Änderungen in Frage. So rügen sie, dass viele vermeintlich kleine Änderungsvorschläge an den rechtlichen Vorgaben auf Seiten der MWP unverhältnismässig grosse Auswirkungen hätten und offensichtlich zu wenig auf die Rückmeldungen der durch das Revisionsprojekt hauptsächlich betroffenen MWP eingegangen worden sei. Nicht jeder überwachungstechnische Wunsch der Strafverfolgungsbehörden solle als Massstab für die Bestimmung neuer oder angepasster Auskunftstypen dienen. Eine Abwägung von Aufwand und Nutzen der möglichen Überwachungsmassnahmen sei unabdingbar, zumal die MWP für Ihren Aufwand ja auch nicht kostendeckend entschädigt werden.

Nicht umsetzbare Massnahmen

Swisscom, Sunrise und die asut geben an, dass einzelne Massnahmen technisch nicht umsetzbar seien oder gemäss Bestätigung der Behörden gar nicht umgesetzt werden müssten. Sie fordern, diese Bestimmungen konsequent als Empfehlung und nicht als zwingende Vorgabe zu formulieren.

Forderung nach Entschädigung der Investitionen

Die MWP, aber auch die FDP forderen eine Entschädigung der Investitionen der MWP für die System-Umstellungen, damit diese nicht sämtliche Kosten alleine tragen müssten.

IMSI-Catcher-Einsatz

Viele Kantone33, die Kantonspolizei VS, die BA, die KKPKS, sowie die SSK bemängeln die hohen Kosten bei einem IMSI-Catcher-Einsatz (z. B. bei Notsuchen). Sie erklären, dass für verdeckte Überwachungsmassnahmen unter anderem IMSI-Catcher zum Einsatz kämen. Mit diesen könne mit mehreren Messungen an geografisch unabhängigen Orten einer Zielperson beziehungsweise deren mitgeführtem Mobiltelefon eine IMSI zugeordnet werden. Bei einem IMSI-Catcher Einsatz im 5G-Netz müsse die sogenannte SUCI (fortlaufend ändernder, verschlüsselter Identifikator) ermittelt werden. Um dann die eindeutig e Identifizierungsnummer SUPI (entspricht dem IMSI im 4G/3G-Netz) zu erhalten, müssten die vom IMSI-Catcher erhaltene SUCI permanent, automatisch und in Echtzeit über eine Schnittstelle übersetzt werden können. Bei einem IMSI-Catcher-Einsatz würden daher meist mehrere tausend SUCI anfallen. Entsprechend könnten die Kosten für einen Einsatz explodieren.

Standortabfragen wie bisher beibehalten bis Aktivierung 5G

Der Kanton NE begrüsst grundsätzlich den Mehrwert, welche die neue Überwachung im Zusammenhang mit der exakten Echtzeit-Lokalisierung im Rahmen der Notsuche mit sich bringt. Er bemängelt jedoch, dass aus dem Erläuternden Bericht nicht hervorgehe, wie die Strafverfolgungsbehörden feststellen könnten, ob eine solche Überwachung im konkreten Fall überhaupt durchführbar sei, da diese an den Besitz eines Geräts mit dieser neuen Technologie (5G) gebunden sei. Die Kosten einer solchen Überwachung tragen zu müssen, auch wenn diese zwangsläufig nicht erfolgreich sein könne, sei nicht korrekt. Daher beantragt er, dass Standortanfragen wie bisher durchzuführen und, wenn 5G aktiviert ist, die Elemente der neuen Identifikatoren des 5G-Systems ohne zusätzliche Kosten hinzuzufügen seien.

30 Hostpoint, Init7, Proton, Salt, Sunrise, Swisscom und Threema.

31 PPS, Piratenpartei beider Basel, Piratenpartei Bern

32 asut, CCC-CH, Digitale Gesellschaft, DJS, Operation Libero, pEp Stiftung, PPS, Piratenpartei Bern, SGB, SGV, Suissedigital, Syndicom, Verein Grundrechte

33 Kantone AG, AR, AI, BL, BS, GE, GR, LU, OW, SH, SG, TG, UR, VD, ZH