Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/96: Teilrevisionen vier Ausführungserlasse des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) · 26 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Ausweitung der allgemeinen Überwachung darstellen. Speziell kritisiert wurden die zusätzliche Automatisierung, das Virtual Private Network (virtuelles privates Netzwerk, kurz: VPN), die Entfernung der durch die Anbieterin angebrachte Verschlüsselung, die Speicherung der Ports, IP-Adressen und anderen Daten (die als Vorratsdatenspeicherung angesehen wird)17, die Lokalisierung (LALS), der Zeitstempel, die kürzere Ausführungsfristen und die zu kurzen Übergangsfristen. Hinter der Ankündigung der Anpassung an die technologischen Entwicklungen würde sich ein massiver Ausbau der Überwachungen verbergen. Zusammengefasst würden diese Kompetenzerweiterungen den Unternehmen unverhältnismässige, neue Belastungen aufbürden und die Privatsphäre und den Datenschutz der Nutzer einschränken.

Zur GebV-ÜPF wird vom Kanton SG eine umfassende Überarbeitung und Anpassung aller Gebühren für rückwirkende und Echtzeit-Überwachungen gewünscht. Weiter bemängelt er, die Gebühren stünden nicht im Verhältnis zu den tatsächlich entstandenen Kosten. Die Kantone AG, AR, GR, SH und ZH sowie die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) bedauern, dass im Bereich der Gebühren weiterhin auf die Verrechnung pro Auftragstyp gesetzt wird, obwohl die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung von Jahrespauschalen geschaffen wurden. Die Vorlage bringe keine Senkung des administrativen Aufwands bei den Gebühren.

Viele Anbieterinnen aber auch weitere Organisationen18 fordern eine höhere Entschädigung der MWP, während die Kantone GR, OW, SG, ZG eine Senkung der Entschädigungen an die MWP fordern. Insbesondere werden die Fr. 3.- Entschädigungen für alle einfachen Auskünfte von den MWP als zu tief erachtet. Die Gesamtkosten für einmalige, sofortige Positionsbestimmung durch das Netzwerk solle überarbeitet werden. Zudem verursache die Gebühr des neuen Auskunftstyps IR_54_ASSOC_TEMP (Art. 48b VÜPF; sofortige Auskünfte über kurzzeitig zugeordnete Identifikatoren) bei IMSI-Catcher-Einsätzen zu hohen Kosten und solle neu gestaltet werden19.

Bei der VD-ÜPF wurde die Ausdehnung der Departementsverordnung auf die anordnende Behörde20, die Reaktionszeit und die Fristen beim Pikett kritisiert21.

Zur VVS-ÜPF (Art. 8 Abs. 3 und 5), gab es lediglich einige Anpassungsvorschläge seitens vier Kantone (siehe Ziff. 4.4)22.

17 Betrifft die Änderungen in den Artikeln 21, 38, 42a, 43, 43a, 60, 62 und 63 VÜPF.

18 FDP, GLP, PPS, Piratenpartei Bern, asut, CCC-CH, economiesuisse, Hostpoint AG, Init7, Operation Libero, pEp Stiftung, Proton, Salt, SGV, Sunrise, Suisse Digital, Swico Swisscom, Threema, einige Privatpersonen

19 Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GE, GR, LU, OW, SG, SH, TG, UR, VD, ZH, BA, KKPKS, SSK, Kanton spolizei VS

20 Kanton SG

21 Grüne, GLP, asut, Hostpoint, Init7, Proton, Salt, SGV, Sunrise, Suisse Digital, Swico, Swisscom, Threema

22 Kantone BL, TG, SG, ZH