Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 24 Seiten
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Erläuterungen
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
1.1.1 Revisionsbedarf des EPDG
Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine Sammlung von behandlungsrelevanten Daten aus der Krankengeschichte einer Patientin oder eines Patienten sowie von ihr oder ihm selber erfassten Daten, die in einem konkreten Behandlungsfall zugänglich gemacht werden können. Durch die jederzeitige Verfügbarkeit von behandlungsrelevanten Daten der Patientinnen und Patienten sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht, die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert und die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden.
Schon früh hat sich gezeigt, dass das EPD weiterentwickelt werden muss bzw. dass zusätzliche Massnahmen notwendig sein werden, um den Nutzen für alle Beteiligten zu erhöhen und eine nachhaltige Finanzierung des EPD sicherzustellen. So hat die Eidgenössische Finanzkontrolle in ihrem Bericht vom 24. Februar 2020 zur Prüfung der Einführung des EPD sowie im Bericht vom 26. Februar 2022 zur Prüfung der Stammgemeinschaft axsana AG festgestellt, dass die langfristige Finanzierung der (Stamm-)Gemeinschaften nicht nachhaltig sichergestellt ist. Am 11. August 2021 hat der Bundesrat den Bericht «Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Einführung?»1 in Erfüllung des Postulats Wehrli 18.4328 gutgeheissen. Dieser schlägt verschiedene Massnahmen vor, um die Verbreitung und Weiterentwicklung des EPD weiter zu fördern. Der Bericht liefert eine konsolidierte Sicht auf die verschiedenen Herausforderungen und nennt zahlreiche konkrete Massnahmen, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Für vier der im Bericht erwähnten Massnahmen (siehe Ziffer 4.3.2.2, Massnahmen M1, M8 - M10) ist eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen (Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier [EPDG; SR 816.1]; Bundesgesetz über die Krankenversicherung [KVG; SR 832.10]) notwendig.
Mit den im Bericht beschriebenen Massnahmen konnten zentrale Herausforderungen, welche für den langfristigen Erfolg des EPD entscheidend sind, jedoch nicht in hinreichendem Masse adressiert werden. Dazu gehören eine klare Aufgaben- und Kompetenzregelung zwischen Bund und Kantonen, auch bezüglich der nachhaltigen Betriebsfinanzierung der Stammgemeinschaften.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) daher im August 2021 beauftragt, das EPD einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. Um Lösungsansätze zur Weiterentwicklung des EPD und somit zur Begegnung der erkann-
1 Abrufbar unter: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/strategie-und-politik/nationale-gesundheitsstrategien/strategie-ehealth-schweiz/umsetzung-vollzug/verbreitung-nutzungepd.html