Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 24 Seiten
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ten Herausforderungen definieren zu können, wurde ein mehrgleisiges Vorgehen gewählt: Zum einen wurde der Einbezug von Akteuren, Stakeholdern und Expertinnen und Experten verstärkt, zum anderen liess das BAG ein Rechtsgutachten2 zu Handlungsspielräumen des Bundes in Auftrag gegeben.
Im Oktober 2021 wurde ein Runder Tisch mit allen relevanten Akteuren und Stakeholdern (Stammgemeinschaften, Kantone, Versicherungen, technische Provider wie Post und Swisscom sowie ausgesuchte Verbände wie beispielsweise FMH) durchgeführt. Ziel war es, den Handlungsbedarf für die Weiterentwicklung des EPD zu besprechen und Massnahmen zu identifizieren. Im Vorfeld des Runden Tisches wurden Experteninterviews mit rund 20 Fachpersonen geführt, teilweise ausserhalb des EPD-Umfelds, um eine Horizonterweiterung in Fachfragen zu erzielen.
Das Rechtsgutachten wiederum hatte zum Ziel, die verfassungsmässigen Kompetenzen und damit den Handlungsspielraum des Bundes mit Blick auf die Weiterentwicklung des EPD einer externen Überprüfung unterziehen zu lassen. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass der Bund eine klare Aufgaben- und Kompetenzregelung zwischen Bund und Kantonen sowie die Finanzierung des EPD basierend auf den beiden Artikeln 95 und 122 der Bundesverfassung (BV; SR 101), auf die sich das EPDG bisher abstützt, nicht regeln kann. Hingegen ist eine Regelung dieser Bereiche gestützt auf Artikel 117 BV möglich, wozu das EPD aber, entgegen der heutigen Konzeption, als Instrument der Krankenversicherung betrachtet werden muss (siehe dazu mehr unter Ziff. 7.1.1).
Im April 2022 hat der Bundesrat entschieden, das EPD in zwei Schritten weiterzuentwickeln und seine Verbreitung voranzutreiben: einerseits anhand einer umfassenden Revision des EPDG, andererseits durch eine Übergangsfinanzierung bis zum Inkrafttreten der umfassenden Revision.
1.1.2 Übergangsfinanzierung bis zum Inkrafttreten der umfassenden Revision des EPDG
Die Finanzierung der Stammgemeinschaften ist zurzeit unzureichend sichergestellt. Die Finanzierungslücken sind teilweise auf Übergangsprobleme (Verzögerungen bei der Zertifizierung und Verbreitung des EPD) zurückzuführen, teilweise sind sie struktureller Natur (Unterschätzung der Identifizierungs-, Zertifizierungs- und Weiterentwicklungskosten). Diese Lücken sollen im Rahmen der oben erwähnten umfassenden Revision geschlossen werden. Bis zum Inkrafttreten der umfassenden Revision des EPDG dürften jedoch rund 5 Jahre vergehen. Dieser Zeitraum stellt eine kritische Phase in der Einführung und Verbreitung des EPD dar. Er muss daher mittels einer Übergangsfinanzierung der Stammgemeinschaften bis zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der umfassenden Gesetzesrevision überbrückt werden. Die Übergangsfinanzierung soll mit Finanzhilfen sichergestellt werden. Dabei ist dem Subsidiaritätsprinzip und dem Prinzip der fiskalischen Äquivalenz Rechnung zu tragen. Gleichzeitig sollen
2 ANDREAS STÖCKLI, Rechtsgutachten betreffend Handlungsmöglichkeiten des Bundes zur Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers, Fribourg 2021.