Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 24 Seiten

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1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates

Die Vorlage ist in der Botschaft vom 29. Januar 2020 über die Legislaturplanung 2019-2023 nicht explizit angekündigt. Diese hält jedoch fest: «Die Förderung der digitalen Transformation des Schweizer Gesundheitssystems ist ein zentrales Instrument zur Erreichung wichtiger gesundheitspolitischer Ziele, namentlich in den Bereichen Behandlungsqualität, Patientensicherheit, Koordination der Versorgung und Effizienz. Der Bundesrat will deshalb gemeinsam mit den Kantonen die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers weiter vorantreiben.» (BBl 2020 1850).

Im Voranschlag 2022 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2023-2025, Band 2A, ist unter den Geschäften zu den Zielen des Bundesrates 2022 festgehalten, dass ein Grundsatzentscheid zu ausgewählten Massnahmen zur Umsetzung und Förderung des elektronischen Patientendossiers (EPD) auf der Basis des Berichts «Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung?» (in Erfüllung des Po. Wehrli 18.4328) zu fällen ist. Der Bundesrat hat am 27. April 2022 das EDI beauftragt, das EPDG grundsätzlich zu revidieren sowie eine Vorlage zur Übergangsfinanzierung in die Vernehmlassung zu schicken.

Am 14. Dezember 2018 hat der Bundesrat die von Bund und Kantonen gemeinsam erarbeitete «Strategie eHealth Schweiz 2.0 2018–2022. Ziele und Massnahmen von Bund und Kantonen zur Verbreitung des elektronischen Patientendossiers sowie zur Koordination der Digitalisierung rund um das elektronische Patientendossier» verabschiedet. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) schloss sich den Zielen und Massnahmen ebenfalls an. Die Strategie beschäftigt sich – nebst der Einführung und Verbreitung des EPD – mit der Verbesserung der Koordination und Abstimmung der Behandlungsprozesse mit Hilfe digitaler Hilfsmittel. Die Förderung und Koordination sowie die Befähigung zur Digitalisierung sind zentrale Elemente der Strategie.

Die Umsetzung der meisten Ziele der Strategie eHealth Schweiz 2.0 erfolgt durch Bund, Kantone, eHealth Suisse sowie die Gemeinschaften und Stammgemeinschaften. Entsprechend ist auch das EPD als Projekt zwischen Bund, Kantonen, eHealth Suisse sowie den Gemeinschaften und Stammgemeinschaften zu sehen. Dem EPD kommt eine Vorreiterrolle als Digitalisierungsprojekt des Bundes im Schweizerischen Gesundheitswesen zu, mit welchem die informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten gestärkt wird.

Am 6. Dezember 2019 hat der Bundesrat die Strategie «Gesundheit2030» verabschiedet. Die Strategie baut auf den Arbeiten von «Gesundheit2020» auf und konzentriert sich auf die vier dringlichsten kommenden Herausforderungen, darunter der technologische und digitale Wandel. Der technologische und digitale Fortschritt verändert das Gesundheitswesen grundlegend. Der Bundesrat will die Digitalisierung und die Nutzung der Daten fördern. Gleichzeitig will er den gesellschaftlichen Dialog über Möglichkeiten und Risiken der neuen Technologien anstossen. Entsprechend hält die Strategie «Gesundheit2030» fest, dass die Digitalisierung gleichermassen ein Infrastruktur- sowie ein Kulturprojekt darstellt.