Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 24 Seiten
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1.4 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Mit der vorgeschlagenen Vorlage können keine parlamentarischen Vorstösse abgeschrieben werden. Mit der Übergangsfinanzierung und der Schaffung neuer Möglichkeiten für eine rechtsgenügende Einwilligung zur Eröffnung eines EPD werden zwar bestimmte Forderungen aus der Motion 22.3015 der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit «Elektronisches Patientendossier. Praxistauglich gestalten und finanziell sichern» teilweise erfüllt. Eine Abschreibung dieser und anderer parlamentarischer Vorstösse wird aber erst im Rahmen der umfassenden Revision des EPDG erfolgen.
2 Vorverfahren, insbesondere Vernehmlassungsverfahren
[folgt nach der Vernehmlassung]
3 Rechtsvergleich
3.1 Finanzierung
Mit dem EPD vergleichbare Angebote werden im Ausland auf verschiedene Art finanziert. Den meisten Modellen ist jedoch gemeinsam, dass die Finanzierung nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang durch private Akteure erfolgt, sondern staatliche Stellen massgebend bis ausschliesslich an der Finanzierung beteiligt sind.
Während beispielsweise in Österreich die sogenannten «ELGA-Systempartner», also Bund, Länder und Sozialversicherungen, die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) finanzieren, müssen in Deutschland die gesetzlichen Krankenkassen die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen.
In Frankreich wurde 2018 in neun Departementen das Dossier Médical Partagé (DMP) eingeführt Dieses wurde Anfang 2022 durch das Nachfolgeprodukt Mon espace santé abgelöst. Sowohl DMP als auch Mon espace santé wurden bzw. werden durch den Staat finanziert. Die nationale dänische Gesundheitsakte wiederum ist über ein privat betriebenes Portal (sunshed.dk) verfügbar, welches durch die öffentliche Hand finanziert wird.
In Estland können alle krankenversicherten Personen über das staatlich betriebene estnische E-Health-System Estonian National Health Information Service (ENHIS) auf ihre medizinischen Dokumente zugreifen. Die Finanzierung erfolgt zu einem Grossteil durch den Staat und EU-Fördermittel, aber auch die Gesundheitsdienstleister tragen einen Teil zur Finanzierung bei.
In Israel bestehen verschiedenen Systeme von Krankenversicherungsorganisationen, Versicherungsunternehmen und Krankenhäusern, die Patientendaten elektronisch zur Verfügung stellen. Es besteht jedoch kein zentrales System, dass die Interoperabilität zwischen diesen Systemen gewährleistet. Finanziert werden diese Systeme teils durch die Krankenversicherungen, teils durch private Akteure.