Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/67: Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität (Movetiagesetz) · 26 Seiten

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Einmalige Mehrkosten für den Bund in Mio. Franken

Einkauf bestehendes Personal der Geschäftsstelle bei PUBLICA 0,4

Projektkosten 0,4

Total 0,8

3.3 Gesamtsicht Mehrkosten

Insgesamt wird von einmaligen Übergangs- und Aufbaukosten von 0,8 Mio. Franken sowie von jährlich wiederkehrenden Mehrkosten von 0,16 Mio. Franken ausgegangen. Es handelt sich dabei um erste Schätzungen des WBF. Die Mehrkosten werden im Rahmen der im Finanzplan jeweils vorgesehenen Mittel finanziert.

4 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die im Movetiagesetz vorgesehenen Bestimmungen sind grundsätzlich mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Rechtsform der nationalen Agentur als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Verfügungskompetenz, die im Falle einer Assoziierung an die europäischen Bildungsprogramme für die mit der Programmteilnahme verbundenen Umsetzungs- und Koordinationsaufgaben zuständig wäre (siehe Kapitel 1.5).

5 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes

Das Schweizer Bildungssystem hat die Aufgabe, die Aneignung und Entwicklung von Schlüsselkompetenzen bei Akteurinnen und Akteuren aller Altersstufen zu unterstützen. Nationale und internationale Mobilitäts- und Austauschaktivitäten haben sich als Mittel hierzu bewährt. Sie tragen insgesamt zu einer langfristigen Beschäftigungsfähigkeit und zur Fähigkeit zum lebenslangen Lernen der Einzelpersonen und zur Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Schweiz bei. Auf nationaler Ebene trägt der Austausch zur Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften bei.

Die auf Bundesebene zuständigen Departementsvorsteher des WBF und des EDI sowie die Kantone haben sich deshalb gemeinsam auf die Vision geeinigt, dass alle jungen Menschen im Verlauf ihrer Ausbildung an einer länger dauernden Mobilität teilnehmen sollen. Bund und Kantone haben die Relevanz dieser Vision unterstrichen mit der Aufnahme eines neuen Ziels in ihre gemeinsamen bildungspolitischen Ziele, wonach Austausch und Mobilität in der Bildung zu verankern und auf allen Bildungsstufen zu fördern seien. Die Organisation und Durchführung von nationalen internationalen Mobilitäts- und Austauschaktivitäten bedürfen einer gezielten Förderung durch die öffentliche Hand.

Der vorliegende Organisationserlass schafft grundsätzlich keine Rechtsgrundlagen für neue Subventionen des Bundes. Grundlage für die von der Movetia verwalteten und teilweise verfügten Bundessubventionen sind die jeweiligen Fördergesetze (insbesondere BIZMB, Sprachengesetz). Die finanziellen Mittel werden via die verschiedenen Botschaften (BFI-Botschaft, Kulturbotschaft, ev. Botschaft zu EU-Bildungsprogrammen und Botschaft zum Voranschlag) beantragt. Die materielle und finanzielle Steuerung dieser Subventionen erfolgt über die strategischen Ziele der Movetia, die Anträge für Abgeltungen des Bundes und die Berichterstattung.