Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/67: Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität (Movetiagesetz) · 26 Seiten

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Das BIZMB ist eine Grundlage für das Ziel der Förderung von internationalen Zusammenarbeits- und Mobilitätsaktivitäten in der Bildung. Das Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG; SR 441.1) ist eine Grundlage für das Ziel der Förderung des nationalen Austauschs in der schulischen Bildung, der Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften und der Stärkung der nationalen Kohäsion. Das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG; SR 446.1) wiederum ist die Grundlage für die Förderung von Austauschen und Mobilität von Jugendlichen im ausserschulischen Bereich sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene und erweitert somit den Anwendungsbereich der zwei erstgenannten Ziele auf den ausserschulischen Bereich.

Komplementär zu diesen Zielen, die sich auf gesonderte materielle Erlasse des Bundes stützen, soll explizit als transversales Ziel direkt im Organisationserlass verankert werden, dass der Bund mittels der nationalen Agentur auch die Kantone bei ihren eigenen Austausch- und Mobilitätsaktivitäten unterstützen und seine Koordination mit ihnen gewährleisten will. Dieses Ziel wird an dieser Stelle sehr allgemein formuliert und kann als Grundlage für verschiedene Aktivitäten der Movetia dienen: Darunter fallen sowohl generelle Koordinations- und Promotionsaufgaben im Rahmen ihrer vom Bund übertragenen Aufgaben, die auch den Kantonen zugutekommen, als auch spezifische Unterstützungstätigkeiten, die von den Kantonen entweder separat mandatiert oder als Aufgabe übertragen werden und über kostendeckende Beiträge abgegolten werden. Dieses Ziel an sich hat somit nicht direkte Implikation bezüglich der Finanzierungsmodalitäten der nationalen Agentur – die entsprechenden Dispositionen bezüglich der Aufgaben im nachfolgenden Artikel hingegen schon (siehe insbesondere Art. 3 Abs. 5).

Ein allfälliges Ziel zur Unterstützung der Schweizerschulen im Ausland durch die Anstellung und Entsendung von Personen mit schweizerischer Lehrberechtigung müsste im Rahmen einer Gesetzesteilrevision an dieser Stelle ergänzt werden, sofern entsprechende Aufgaben der Movetia übertragen werden sollen.

Allen Zielen ist gemeinsam, dass sie im Politikbereich der Förderung von Austausch und Mobilität verortet werden können, der aufgrund der Aufgabenteilung innerhalb des Bundes und zwischen Bund und Kantonen einen transversalen Charakter hat. Die Mandatierung der Movetia mit den entsprechenden Aufgaben ist daher thematisch kohärent und ermöglicht eine bessere Gesamtsicht und Koordination der verschiedenen Teilbereiche. Dies entspricht der Rolle, welche Bund und Kantone gemäss der Strategie A&M für eine gemeinsame nationale Agentur vorsehen.

Art. 3 Aufgaben

Abs. 1: Die Movetia soll als nationale Agentur gesamtheitlich wesentliche Umsetzungsaufgaben im Bereich der Förderung von Austausch und Mobilität wahrnehmen – sowohl für internationale als auch für nationale Aktivitäten.

Die Aufgaben gemäss den Buchstaben a bis c sind im internationalen Bereich zu verorten. Es sind diejenigen, die gemäss BIZMB vom Bund an eine nationale Agentur delegiert werden können. Es handelt sich dabei im Wesentlichen entweder um die Umsetzung einer Assoziierung der Schweiz an die EU-Bildungsprogramme oder um die Umsetzung von autonomen Bundesprogrammen als Alternative dazu («Schweizer Lösung») – inklusive entsprechender Begleitmassnahmen. Zu den konkreten Umsetzungsaufgaben gehören insbesondere Informations- und Promotionsaufgaben, die Beratung von Gesuchstellenden, die Entgegennahme und Prüfung von Gesuchen, die Verfügung und Abwicklung von Bundesbeiträgen, die Prüfung von Projektberichten, die Auswertung und Bekanntmachung von Resultaten und guten Praktiken sowie die Wirkungsüberprüfung.

Die Umsetzung von Massnahmen zur Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften gemäss Buchstabe d stellt eine analoge Bundesaufgabe im nationalen Bereich dar, die gemäss dem Sprachengesetz delegiert werden kann. Die konkreten Umsetzungsaufgaben sind mit den bereits genannten Aufgaben im internationalen Bereich vergleichbar. Die Umsetzung von Informations- und Erfahrungsaustausch im Bereich des Jugendaustauschs sowie der Kompetenzentwicklung gemäss Buchstabe e tangieren sowohl die nationale als auch die internationale Ebene und werden vom Bund gemäss KJFG mandatiert.

Die bisher genannten Aufgaben werden bereits heute von der nationalen Agentur wahrgenommen (Buchstaben a bis e). Sollte Movetia in Zukunft auch Aufgaben im Bereich der Schweizerschulen im