Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/67: Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität (Movetiagesetz) · 26 Seiten

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Vorentwurf und erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität (Movetiagesetz)

1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

1.1.1 Austausch und Mobilität als gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen

Bund und Kantone unterstützen Austausch und Mobilität auf allen Bildungsstufen, in der Arbeitswelt und im ausserschulischen Bereich. Sie haben dabei unterschiedliche, komplementäre Rollen und Aufgaben. Auf Seiten des Bundes fördern mehrere Stellen Austausch und Mobilität auf nationaler und internationaler Ebene: Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) fördert die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung, das Bundesamt für Kultur (BAK) ist für den binnenstaatlichen Sprach- und Kulturaustausch im schulischen Bereich zuständig und das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) fördert Aktivitäten im ausserschulischen Bereich. Die Förderaktivitäten stützen sich auf verschiedene Bundesgesetze und die Fördermittel des Bundes werden mit je eigenen Kreditbeschlüssen bzw. Kreditgrundlagen gesprochen. Die Kantone ihrerseits fördern Austausch und Mobilität in ihren Regelstrukturen und mit eigenen Angeboten. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und ihre Fachorgane spielen dabei eine wichtige Rolle als Mittler.

Um das bildungs- und gesellschaftspolitische Potential von Austausch und Mobilität besser auszuschöpfen und eine Voraussetzung für eine effektive Kooperation und Koordination zwischen Bund und Kantonen sowie weiteren Akteuren zu schaffen, haben Bund und Kantone eine gemeinsame «Schweizerische Strategie Austausch und Mobilität»1 (Strategie A&M) entwickelt. Die Strategie wurde im Oktober 2017 durch die zuständigen Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und die EDK verabschiedet. Mit der Strategie wird eine verstärkte Anerkennung und Förderung von Austausch und Mobilität angestrebt, mit dem Ziel, höhere Beteiligungszahlen zu erreichen. Diese gemeinsame Unterstützung von Austausch und Mobilität wurde dementsprechend als Teil der 2019 aktualisierten bildungspolitischen Ziele für den Bildungsraum Schweiz2 aufgenommen. Diese Ziele sehen unter anderem vor, dass eine nationale Agentur beauftragt wird, die für die operative Umsetzung derjenigen Massnahmen zuständig ist, die nicht direkt von den Kantonen in ihrer eigenen Kompetenz durchgeführt werden.

1.1.2 Mandatierung einer nationalen Agentur

Die Mandatierung einer nationalen Agentur durch den Bund für die Umsetzung von Fördermassnahmen in diesem Bereich ist nicht neu, sondern eine langjährige und etablierte Praxis. Im Bereich der internationalen Kooperation und Mobilität hat sie ihren Ursprung in der Zusammenarbeit der Schweiz mit den Bildungsprogrammen der Europäischen Union (EU). Während der Jahre 2011-2013 war die Schweiz an den EU-Programmen «Lebenslanges Lernen» und «Jugend in Aktion» assoziiert.3 Die Programmvorgaben sahen vor, dass die Umsetzungsaufgaben in den teilnehmenden Ländern jeweils durch eine nationale Agentur wahrgenommen wurden. Infolgedessen mandatierte der Bund die «ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit» (nachfolgend: ch Stiftung) eine entsprechende nationale Agentur zu betreiben und die operative Umsetzung dieser Programme aufzubauen und abzuwickeln. Die Teilnahme der Schweiz an den EU-Nachfolgeprogrammen «Erasmus+» ab 2014 konnte nicht realisiert werden. Als Alternative dazu wird seit 2018 eine «Schweizer Lösung» in

1 WBF, EDI und EDK (2017): Schweizerische Strategie Austausch und Mobilität von Bund und Kantone. Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Suche > im Suchfeld «Austausch und Mobilität» eingeben > in Suchergebnis unter «Dokumente»

2 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) (2019): Chancen optimal nutzen – Erklärung 2019 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz, abrufbar unter www.sbfi.admin.ch > Suche > im Suchfeld «gemeinsame Grundlagen» eingeben > auf Suchergebnis «gemeinsame Grundlagen» klicken

3 Abkommen vom 15. Febr. 2010 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Programm «Jugend in Aktion» und am Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007–2013), SR 0.402.268.1