Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/67: Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität (Movetiagesetz) · 26 Seiten

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Ausland übernehmen – insbesondere die Anstellung und Entsendung von Personen mit schweizerischer Lehrberechtigung zum Einsatz an Schweizerschulen im Ausland – wären diese mit einer Gesetzesteilrevision an dieser Stelle aufzuführen.

Abs. 2: Der bisherigen nationalen Agentur konnte aufgrund ihres Status als privatrechtliche Stiftung bis anhin nicht in allen Bereichen die Verfügungskompetenz für die Gewährung von Bundesbeiträgen im Rahmen ihrer Aufgaben übertragen werden. Die Subventionsentscheide mussten daher teilweise weiterhin von den zuständigen Fachämtern getroffen werden, während sämtliche Vorarbeiten und Abwicklungsarbeiten von der nationalen Agentur durchgeführt wurden. Im Sinne der weiteren Entflechtung der strategisch-politischen von den operativen Aufgaben und einer grösseren Entscheidungsautonomie der nationalen Agentur soll sie diese Verfügungskompetenz erhalten. Die Möglichkeit zur Übertragung von Verfügungskompetenz wird neu im Sprachengesetz verankert, im BIZMB ist sie nach der Totalrevision von 2020 bereits im Grundsatz vorgesehen und wird unter Bezugnahme auf das Movetiagesetz präzisiert (siehe Anhang zum Vorentwurf).

Abs. 3: Die spezifische Expertise der nationalen Agentur im Bereich Austausch und Mobilität soll bei der Vorbereitung von Erlassen des Bundes in den Bereichen, in denen sie Aufgaben übernimmt, einfliessen können.

Abs. 4: Im Sinne der nationalen Koordinationsfunktion der Movetia bei Austausch und Mobilität und der Nutzung von möglichen Synergien soll der Bundesrat ihr zukünftig bei Bedarf auch weitere Aufgaben in diesem Bereich gegen Abgeltung übertragen können.

Abs. 5: Die Movetia soll neben diesen Aufgaben, die ihr vom Bund übertragen werden, auch zusätzliche, spezifische Unterstützungstätigkeiten zu Gunsten der Kantone wahrnehmen können. Allgemein soll die nationale Agentur die Kantone bei der Organisation und Umsetzung von Austausch- und Mobilitätsaktivitäten unterstützen, welche diese in ihrem Zuständigkeitsbereich, potentiell auf allen Bildungsstufen und in Ergänzung zu den vom Bund geförderten Aktivitäten durchführen. Im Regelfall wird es sich bei diesen Tätigkeiten voraussichtlich um administrative Hilfstätigkeiten im Sinne von beispielsweise Projektleitungen, Beratungsleistungen oder der Organisation von Anlässen handeln. Solche unterstützenden Tätigkeiten können von der Movetia auf der Basis von Aufträgen wahrgenommen werden, wofür die Kantone kostendeckende Beiträge entrichten sollen. Es kann hingegen nicht ausgeschlossen werden, dass die Kantone der Movetia auch hoheitliche Aufgaben im Bereich Austausch und Mobilität übertragen wollen. In diesem Fall muss sich die Übertragung einer kantonalen Aufgabe auf eine entsprechende kantonale gesetzliche Grundlage stützen. In diesem Fall sollen die Kantone die Aufgabenerfüllung kostendeckend abgelten.

Um eine grösstmögliche nationale Koordination und Kohärenz der Massnahmen im Bereich Austausch und Mobilität zu gewährleisten, sollen die Kantone im Falle eines Bedarfs nach Unterstützung bei ihren Aktivitäten prioritär die nationale Agentur mandatieren.

Art. 4 Zusammenarbeit

Abs. 1: Eine wesentliche Funktion, die die nationale Agentur erfüllt, ist die nationale Koordination im Bereich von Austausch und Mobilität. Sie kooperiert mit Akteuren auf nationaler Ebene, die in diesem Bereich aktiv sind, und bindet diese nach Möglichkeit in ihre Aktivitäten ein. Dabei handelt es sich beispielsweise um Austauschstellen oder – verantwortliche der Kantone oder Hochschulen, die unter anderem damit beauftragt sind, in ihrem Bereich die jeweiligen Zielgruppen über Angebote zu informieren, zur Teilnahme zu motivieren und zu unterstützen. Auch verschiedene private Förder- oder Umsetzungsorganisationen wie beispielsweise AFS, der Verein Visite oder ICYE - Internationaler Jugend- und Kulturaustausch bieten eigene nationale oder internationale Austausch- und Mobilitätsopportunitäten an. Weiter setzen sich Interessengruppen wie beispielsweise der Dachverband Intermundo für die Förderung von Austausch ein. Ziel ist, dass die Förderung und Durchführung von Austausch und Mobilität in der Schweiz zwischen den verschiedenen staatlichen und privaten Akteuren möglichst abgestimmt erfolgt und Synergien genutzt werden. Auch die Kooperation und Koordination mit ausländischen Akteuren im Bereich Austausch und Mobilität, zum Beispiel mit nationalen Agenturen anderer Länder, ist für die Aufgabenerfüllung unabdingbar. Die Movetia soll diese Funktionen auch weiterhin wahrnehmen. Im Rahmen ihrer institutionellen Autonomie soll sie deshalb mit entsprechenden Institutionen und Organisationen zusammenarbeiten können.