Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/67: Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität (Movetiagesetz) · 26 Seiten
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auf nationaler Ebene. Im Bereich der zwei erstgenannten Aufgaben soll die Movetia über die Kompetenz verfügen, Entscheide über die Gewährung von Bundesbeiträgen zu fällen. Weiter soll die Movetia auf Basis von spezifischen Aufträgen oder auf Grundlage einer formellen Übertragung von kantonalen Aufgaben gegen kostendeckende Beiträge bzw. Abgeltungen die Kantone bei der Organisation und Durchführung von Aktivitäten in ihrem Zuständigkeitsbereich unterstützen können.
Durch dieses umfassende Aufgabenbündel im Bereich Austausch und Mobilität soll Movetia wie bis anhin eine transversale Rolle im Sinne der Koordination zwischen den Bereichen und mit anderen Akteuren innehaben und als nationales Kompetenzzentrum für Austausch und Mobilität fungieren können.
Anstellung des Personals nach den Bestimmungen des Bundespersonalgesetzes und Übernahme des bisherigen Personals der SFAM
Die Mitarbeitenden der Movetia sollen zukünftig nach den Bestimmungen des Bundespersonalgesetzes (BPG)8 angestellt und bei der Pensionskasse PUBLICA versichert sein. Wie andere öffentlich-rechtliche Anstalten, die ausgelagerte staatliche Aufgaben erfüllen, wird die Movetia jedoch über eine eigene Personalverordnung verfügen. Die bisher bei der SFAM angestellten Mitarbeitenden werden von der neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt übernommen.
Finanzierung durch Abgeltungen des Bundes, kostendeckende Kantonsbeiträge und Drittmittel
Die Finanzierung der Aktivitäten der Movetia soll wie bisher primär durch Abgeltungen des Bundes für den Betrieb und für übertragene Aufgaben, die sich auf Bundesgesetze abstützen, erfolgen.
Der finanzielle Beitrag der Kantone an die Movetia erfolgt in Form von kostendeckenden Beiträgen bzw. Abgeltungen für die Erbringung von spezifischen Unterstützungstätigkeiten auf Mandatsbasis oder für die Erfüllung von übertragenen kantonalen Aufgaben im Bereich Austausch und Mobilität gemäss Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzesentwurfs. Die Movetia soll darüber hinaus Drittmittel entgegennehmen dürfen, beispielweise Beiträge und Entgelte von anderen Akteuren, die Austausch und Mobilität fördern.
1.3 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung
Die Anforderungen, die eine neue Organisation und Führungsstruktur der nationalen Agentur erfüllen sollen, sind zahlreich und stehen teilweise untereinander in einem Spannungsverhältnis.
Einerseits sollen die Grundsätze des Bundes für die Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben (Corporate Governance-Grundsätze) eingehalten werden. Diese beziehen sich unter anderem auf die Rechtsform von Organisationen, die ausgelagerte Bundesaufgaben wahrnehmen, ihre Organe und deren Kompetenzen, die Rolle von Bundesvertretern in diesen Organen, die Kompetenzen der Organisationen, die Steuerung durch den Bundesrat durch strategische Ziele und die Kontrolle und parlamentarische Oberaufsicht über die Organisationen. Die Grundsätze sehen – je nach Art der Bundesaufgaben, die ausgelagert werden sollen – mehrere idealtypische Organisations- und Steuerungsmodelle vor. Grundsätzlich ist jedoch in allen Fällen eine öffentlich-rechtliche Organisationsform anzustreben. Bei der Förderung von Austausch und Mobilität im Bereich der Bildung – die hauptsächlich durch die Vergabe von Bundesbeiträgen erfolgt – handelt es sich um sogenannte Dienstleistungen mit Monopolcharakter. Für Organisationen, die solche Aufgaben wahrnehmen, ist die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen, selbstständigen Anstalt des Bundes üblich (z.B. Innosuisse, ETH, EHB, Swissmedic). Im Rahmen einer solchen Rechtsform mit ihren definierten Organen und deren Kompetenzen werden Rollenkonflikte minimiert.
Andererseits sollen die institutionellen Merkmale und Vorteile, die mit der Gründung der SFAM bzw. Movetia 2016 angestrebt und auch erzielt wurden, soweit als möglich beibehalten werden, wie auch im Prüfbericht der EFK festgehalten ist. Allen voran ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der strategischen Steuerung der nationalen Agentur ein bildungspolitisch wesentlicher Aspekt. Im Sinne des bildungspolitischen Ziels im Bereich Austausch und Mobilität und der entsprechenden gemeinsamen Strategie A&M ist es essentiell, dass sich Bund und Kantone zur Koordination ihrer Aktivitäten auch auf eine Organisation abstützen können, bei der sie bei der Zieldefinition kooperieren und die für beide Umsetzungsaufgaben übernehmen kann.