Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/67: Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität (Movetiagesetz) · 26 Seiten

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tungsratsmitglieder haben. Diese sollen wie die anderen Mitglieder des Verwaltungsrates unabhängig sein. Die EDK soll als Vertreterin der Kantone zudem die Möglichkeit haben, an den jährlichen Eignergesprächen teilzunehmen.

Dieses Modell gewährleistet, dass die Corporate Governance-Grundsätze des Bundes eingehalten werden. Die Ausgestaltung der Organe der nationalen Agentur und die Definition ihrer Aufgaben entspricht praktisch unverändert den Musterbestimmungen für entsprechende öffentlich-rechtliche Anstalten des Bundes10. Insbesondere ist die personelle Trennung zwischen den verschiedenen Organen gewährleistet; Rollenkonflikte sind somit ausgeschlossen. Ein aus unabhängigen Mitgliedern bestehender Verwaltungsrat als oberstes strategisches Leitungsorgan, klare operative Kompetenzen für die Geschäftsleitung sowie die eigene Rechtspersönlichkeit ermöglichen einen eigenständigen öffentlichen Auftritt der nationalen Agentur und geben ihr den nötigen Spielraum für die Ausgestaltung ihrer Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Akteuren. Auch das Ziel einer möglichst hohen Kosteneffizienz kann weiterverfolgt werden, unter anderem indem der Bundesrat betriebliche strategische Ziele vorgibt.

Die Umsetzung von Bundesaufgaben durch die Movetia – hauptsächlich die Vergabe von Fördermitteln des Bundes – werden durch Abgeltungen des Bundes finanziert, die mandatierte Unterstützung von kantonalen Aktivitäten oder die übertragenen kantonalen Aufgaben hingegen durch kostendeckende Beiträge bzw. Abgeltungen der Kantone.

Aufgrund ihrer eigenen Rechtspersönlichkeit und der damit einhergehenden Unabhängigkeit von den Fachämtern des Bundes ist die Movetia als öffentlich-rechtliche Anstalt auch vereinbar mit den EU-Vorgaben für nationale Agenturen, die im Falle einer Assoziierung an die EU-Bildungsprogramme gelten würden.

Als Organisation mit öffentlich-rechtlichem Status, die durch einen Organisationserlass des Bundes geschaffen wird und darauf gestützt Bundesaufgaben wahrnimmt, ist die Movetia Teil der dezentralen Bundesverwaltung. Ihr kann somit mit einer spezialgesetzlichen Grundlage die Verfügungskompetenz für die Gewährung von Bundesbeiträgen übertragen werden. Die nationale Agentur kann auf Grundlage spezifischer Bundesgesetze mit verschiedenen Bundesaufgaben im Bereich Austausch und Mobilität beauftragt werden. Sie könnte zukünftig auch Aufgaben gestützt auf das Schweizerschulengesetz wahrnehmen.

1.4 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen

Die Höhe der Mittel des Bundes, die für die Abgeltung der durch die Movetia erfüllten Bundesaufgaben und für den Betrieb der nationalen Agentur erforderlich sind, werden nicht durch den vorliegenden Organisationserlass festgelegt. Die Mittel werden im Rahmen besonderer Mehrjahres-Botschaften (mehrjährige Finanzierungsbeschlüsse) und mit dem jährlichen Voranschlag beantragt: Die Fördermittel für die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (Art. 3 Abs. 1 Bst. a

– c) werden im Rahmen der BFI-Botschaft sowie gegebenenfalls in einer separaten Botschaft für die Assoziierung an den EU-Bildungsprogrammen (Erasmus+) vorgeschlagen. Die Mittel für die Förderung der Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften in der Schweiz (Art. 3 Abs. 1 Bst. d) sind Gegenstand der Kulturbotschaft. Die Fördermittel für die Leistungen der nationalen Agentur im Bereich Jugend (Art. 3 Abs. 1 Bst. e) auf Grundlage des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes KJFG (Kredit Zusammenarbeit und Kompetenzentwicklung, Art. 18-21) werden im Rahmen der verfügbaren Kredite mit dem Voranschlag beantragt und gewährt.

1.5 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

Die meisten europäischen Länder habe im Rahmen ihrer Teilnahme an den Bildungsprogrammen der EU nationale Agenturen geschaffen oder designiert, welche die mit der Programmteilnahme verbundenen Umsetzungs- und Koordinationsaufgaben wahrnehmen.

10 Siehe hierzu: Mustererlass des Bundesamts für Justiz «Anstalten mit Dienstleistungen mit Monopolcharakter», www.bj.admin.ch > Staat & Bürger > Legistische Hauptinstrumente