Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/39: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 35 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
a) Allgemeine Bemerkungen
Die VKM äussert sich kritisch zu den Zielen der Vorlage, ohne diese jedoch abzulehnen. Sie unterstreicht, dass es sich nicht um eine grundlegende Änderung der geltenden Regelung handelt und dass die Kantone ihr grosses Ermessen bei der Prüfung der Härtefallgesuche gestützt auf Artikel 30a VZAE beibehalten. Sie weist zudem darauf hin, dass die vorgesehenen Lockerungen im Widerspruch zum rechtlichen Status der betroffenen Personen stehen, da diese sich unrechtmässig in der Schweiz aufhalten und somit ausreisepflichtig sind. Dies gebe den betroffenen Personen bereits nach zwei Jahren eine Perspektive auf einen Verbleib in der Schweiz. Aus Sicht der VKM eignet sich die Vorlage nicht dazu, gegen den Fachkräftemangel vorzugehen. Ihrer Ansicht nach dürfte das Potenzial, aus der Gruppe von abgewiesenen Asylsuchenden einen nachhaltigen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels zu leisten, allein aufgrund der geringen Anzahl effektiv betroffener Personen unwesentlich sein.
CSP und EKM regen an, in Artikel 30a VZAE einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zu schaffen, um bei deren Verweigerung einen Rechtsweg an das Bundesgericht zu eröffnen. Zudem solle die Praxis in den Kantonen stärker vereinheitlicht werden. Sie sind der Ansicht, dass durch die Schaffung eines solchen Anspruchs der Grundsatz der Einheit der Familie tatsächlich wirksam werden würde.
Nach Ansicht der EKM müsste die Politik, um dem Ziel einer chancengerechten Bildung in der Migrationsgesellschaft näher zu kommen, Massnahmen prüfen, die über die Anpassung von Artikel 30a VZAE hinausgehen. Die Empfehlungen der EKM sind weiter unten unter «Weitere Bemerkungen und Vorschläge» zusammengefasst.
b) Spezifische Bemerkungen und Vorschläge betreffend die Mindestdauer des Schulbe-
suchs von zwei Jahren (Art. 30a Abs. 1 Bst. a E-VZAE)
Im Allgemeinen
VSAA, CP, SFM, Freikirchen Schweiz und GastroSuisse begrüssen die Verkürzung des erforderlichen Schulbesuchs von fünf auf zwei Jahre, ohne Änderungsvorschläge einzubringen. Das CP unterstreicht jedoch, dass weiterhin eine Mindestdauer des obligatorischen Schulbesuchs in der Schweiz erforderlich sei, um die Integrationskriterien zu erfüllen.
Anlaufstelle für Sans-Papiers Basel, Asylex, Berner Beratungsstelle für Sans-Papiers, Caritas, EKM, SDK, KID, CSP, SRK, EKS, HEKS, Futuri Stiftung, AIS, DJS, NCBI+FP, SFH,
SAH, Plateforme sans-papiers Suisse, Sans-Papiers Beratungsstelle Luzern, Sans-pa-
piers Genève, SCCH, SOSF, VPOD, Solinetz, ZiAB, SFM, NKS und Verein «Bildung für alle
– jetzt! begrüssen die Verkürzung des erforderlichen Schulbesuchs ebenfalls, da sie in die richtige Richtung gehe, bringen aber Änderungsvorschläge an (vgl. Vorschläge weiter unten).
Die VKM steht der Mindestdauer von zwei Jahren kritisch gegenüber, lehnt die Vorlage jedoch nicht formell ab. Sie unterstreicht, dass die auf zwei Jahre verkürzte Dauer des Schulbesuchs zu Inkohärenzen zwischen den verschiedenen Ausländerkategorien führen würde und dass die vorgesehene Mindestdauer des Schulbesuchs im Widerspruch zur Frist von Artikel 14 Absatz 2 AsylG stehe. Gemäss der VKM sollte die Verordnung das Gesetz konkretisieren, und nicht davon abweichen.
Die VKM weist jedoch darauf hin, dass es für die zuständigen kantonalen Behörden von grosser Bedeutung sei, dass die Herabsetzung der Mindestdauer des Schulbesuchs nicht einem Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gleichkomme. Der Einzelfallprüfung komme im Bereich der Härtefälle erhebliche Bedeutung zu, da nicht in jedem Fall ein Härtefall gegeben