Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/39: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 35 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Übersicht
Die Motion 22.3392 «Erweiterte Härtefallregelung zum Zugang zu beruflichen Ausbildungen» wurde am 29. April 2022 von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) eingereicht. Sie beauftragt den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass der Zugang zur beruflichen Ausbildung für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers erleichtert wird. Am 8. Juni 2022 wurde sie vom Nationalrat und am 14. Dezember 2022 vom Ständerat angenommen.
Der Bundesrat hat einen Entwurf zur Änderung von Artikel 30a Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) im Hinblick auf die Umsetzung der Motion 22.3392 in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauerte vom 21. Juni bis zum 12. Oktober 2023. Er schlägt vor, die Mindestdauer des obligatorischen Schulbesuchs in der Schweiz von fünf auf zwei Jahre herabzusetzen und die Frist zur Einreichung des Härtefallgesuchs im Hinblick auf eine berufliche Grundbildung von einem auf zwei Jahre zu erhöhen. Die übrigen Zulassungsvoraussetzungen, die sich aus dem Asylgesetz (Art. 14 Abs. 2 AsylG), dem Ausländer- und Integrationsgesetz (Art. 30 Abs. 1 Bst. b AIG) und der VZAE (Art. 30a Abs. 1 Bst. b–f und Abs. 2–3) ergeben, bleiben unverändert.
Während der Vernehmlassung führte das EJPD eine Informations- und Diskussionssitzung zur Härtefallregelung und zum Zugang zur beruflichen Grundbildung durch. Die Stellungnahmen der Sitzungsteilnehmer, die unabhängig von den schriftlichen Vernehmlassungsantworten sind, werden in einem separaten Kapitel (Ziff. 6) dieses Berichts zusammengefasst.
Insgesamt sind 75 Stellungnahmen eingegangen: 25 Kantone, vier politische Parteien, zwei Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, vier Dachverbände der Wirtschaft und 34 weitere interessierte Kreise haben sich zur Vorlage geäussert. Ein Kanton (GR), ein Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SGV), die eidgenössischen Gerichte (BGer, BVGer) und ein Vertreter der interessierten Kreise (KKJPD) haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
Im Wesentlichen stehen die Mehrheit der Kantone (17), zwei politische Parteien (Grüne Schweiz, SP), ein Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SSV), zwei Dachverbände der Wirtschaft (Travail.Suisse, SGB) und alle interessierten Kreise der Vorlage positiv gegenüber. Nur zwei Kantone, welche die Vorlage begrüssen, wünschen eine längere Mindestdauer des Schulbesuchs in der Schweiz. Dieser solle drei statt wie vorgeschlagen zwei Jahre dauern. Eine Mehrheit der übrigen Vernehmlassungsteilnehmer, welche die Vorlage unterstützen, wünschen eine Verlängerung der Frist für die Gesuchseinreichung auf fünf statt wie vorgeschlagen zwei Jahre sowie eine Praxisänderung in Bezug auf die erforderliche Aufenthaltsdauer.
Eine Minderheit der Kantone (7), zwei politische Parteien (FDP, SVP) und zwei Dachverbände der Wirtschaft (sgv, SAV) lehnen die Vorlage als Ganzes ab, da sie ein falsches Signal aussende.
Darüber hinaus haben die Vernehmlassungsteilnehmer zahlreiche weitere Vorschläge zur allgemeinen Regelung und Behandlung von Härtefällen eingebracht.