Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/39: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 35 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Voraussetzungen für eine berufliche Grundbildung und damit für eine Aufenthaltsbewilligung erfüllen.
e) Spezifische Bemerkungen zum Aufenthalt der Familienangehörigen
AR, BE und GL unterstreichen, dass die Familienangehörigen der auszubildenden Personen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nach geltendem Recht (vgl. Art. 31 VZAE) oft nicht erfüllen. NW weist darauf hin, dass die Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung für die Eltern und Geschwister der Lernenden nach Artikel 31 VZAE den völkerrechtlichen Anspruch auf Familienleben verletzen dürfte (Art. 8 EMRK). AR hält fest, dass bereits nach geltendem Recht Härtefallbewilligungen erteilt werden können, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
NW unterstreicht auch, dass nicht in allen Fällen die erwachsenen Familienmitglieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürften; ein Lehrlingslohn vermöge jedoch eine Gesamtfamilie nicht zu finanzieren, weshalb ein nicht zu vernachlässigendes Risiko eines zusätzlichen Sozialhilfebezugs bestehe.
f) Spezifische Bemerkungen zur Pflicht zur Offenlegung der Identität
BE bezweifelt, dass Personen, die dies bisher verweigert haben, im Hinblick auf einen Lehrstellenantritt zu einer Offenlegung ihrer Identität bewegt werden könnten. Daher dürften nur wenige Personen von den vorgesehenen Lockerungen profitieren.
TG weist darauf hin, dass für die Erteilung einer Härtefallbewilligung die Offenlegung der Identität Pflicht sei.
g) Weitere Bemerkungen
GL unterstreicht, dass der Bund die Kantone bei der lntegration von Personen, die eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive in der Schweiz haben, subventioniert. Die Vorlage stehe somit in einem Spannungsverhältnis zur Integrationsförderung.
TG erachtet die Vorlage als verfassungswidrig (Art. 164 Abs. 1 Bst. c BV), denn die vorgeschlagenen Änderungen hätten so weitgehende materiell-rechtliche Konsequenzen, dass sie auf Gesetzesstufe erlassen werden müssten.
5.2 Politische Parteien
Zusammenfassung
Zustimmung mit
Vorschlägen: Grüne Schweiz, SP
Ablehnung: FDP, SVP
Zustimmung: SP und Grüne Schweiz begrüssen die Vorlage in dieser Form und brin-
gen Änderungsvorschläge ein.