Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/39: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 35 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
4. Zusammenfassung der wichtigsten Bemerkungen und Vorschläge im Rahmen der Vernehmlassung
a) Bemerkungen zur Vorlage und deren Zielen
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer unterstützt die Vorlage: 17 Kantone (AG, AI, BS, GE, JU, OW, VS, ZH; mit Vorbehalten oder Vorschlägen: BL, LU, NE, SG, SH, TI, UR, VD, ZG), zwei politische Parteien (Grüne Schweiz, SP), drei Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft (Travail.Suisse, SGB, SSV), 34 interessierte Kreise (VSAA,
CP, Freikirchen Schweiz, GastroSuisse; mit Vorbehalten und Vorschlägen: Anlaufstelle für Sans-Papiers Basel, Asylex, VKM, Berner Beratungsstelle für Sans-Papiers, Caritas, EKM, SDK, KID, CSP, SRK, EKS, HEKS, Futuri Stiftung, AIS, DJS, NCBI+FP, SFH, SAH, Plateforme sans-papiers Suisse, Sans-Papiers Beratungsstelle Luzern, Sans-papiers Genève, SCCH, SOSF, VPOD, Solinetz, ZiAB, SFM, NKS, Verein «Bildung für alle – jetzt!).
Einige der Vernehmlassungsteilnehmer, die den Entwurf begrüssen, schlagen geänderte Fristen (vgl. Bst. b und c) oder weitere Massnahmen für den erleichterten Zugang zur beruflichen Grundbildung von Personen mit unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz vor (vgl. Bst. d–f). Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer namentlich aus den interessierten Kreisen hätten sich weitergehende Lockerungen gewünscht, damit die Vorlage ihre volle Wirkung entfalten könne.
Eine Minderheit lehnt die Vorlage ab: 7 Kantone (AR, BE, FR, GL, NW, SO, TG), zwei politische Parteien (FDP, SVP) und zwei Dachverbände der Wirtschaft (sgv, SAV). Einerseits erachten sie die geltende Regelung als ausreichend (in diesem Sinn AR, BE, FR, GL, SO). Andererseits unterstreichen sie, dass die geänderten Fristen und insbesondere die kürzere Mindestdauer des Schulbesuchs inkohärent seien. Damit würde eine Ungleichbehandlung geschaffen in Bezug auf andere Fristen und Zulassungsvoraussetzungen gemäss dem AsylG (in diesem Sinn auch VKM, UR und SG, die der Vorlage dennoch positiv gegenüberstehen) oder dem AIG für die Erteilung einer Härtefallbewilligung an andere Ausländerkategorien, aber auch gegenüber Personen mit unrechtmässigem Aufenthalt, die keine berufliche Grundbildung absolvieren (in diesem Sinn AR, BE, GL, NW, TG, sgv, SAV). Zudem sei es so nicht möglich, die für eine Berufsausbildung erforderlichen Sprachkompetenzen zu erwerben (in diesem Sinn SAV, sgv, SO). Die Vorlage habe einen Pull-Effekt auf die irreguläre Migration, und deren Annahme würde gerade in Zeiten von einer zugespitzten Migrationssituation ein falsches Signal aussenden (SO,
FDP, SVP).
GR, SGV, BVGer, BGer und KKJPD haben auf eine Stellungnahme verzichtet.
b) Betreffend die Mindestdauer des Schulbesuchs von zwei Jahren (Art. 30a Abs. 1 Bst. a E-VZAE)
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die vorgeschlagene Mindestdauer des
obligatorischen Schulbesuchs (AG, AI, BS, GE, JU, NE, OW, SG, SH, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, SP, Grüne Schweiz, Travail.Suisse, SGB, SSV, Anlaufstelle für Sans-Papiers Basel, Asylex, Berner Beratungsstelle für Sans-Papiers, Caritas, CSP, CP, SRK, EKS, HEKS,
Futuri Stiftung, AIS, DJS, NCBI+FP, SFH, SAH, Plateforme sans-papiers Suisse, Sans-
Papiers Beratungsstelle Luzern, Sans-papiers Genève, SCCH, SOSF, VPOD, Solinetz, ZiAB, NKS, Verein «Bildung für alle – jetzt!).
Zwei Kantone (BL, LU) erachten diese als zu kurz und schlagen eine Mindestdauer von drei Jahren vor.
Für SG und UR, die der Vorlage positiv gegenüberstehen, und einen Teil der Vernehmlassungsteilnehmer, die sie ablehnen, steht die Schulbesuchsdauer von zwei Jahren