Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/39: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 35 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
g) Zugang zur Sozialhilfe und Ausgestaltung der Unterbringung von abgewiesenen Asylsuchenden im Hinblick auf den Abschluss einer beruflichen Grundbildung
Caritas, KID, EKM, SRK, EKS, HEKS, NCBI+FP, NKS, AIS, SFH, SAH, ZiAB, SOSF, Solinetz, VPOD und Futuri Stiftung begrüssen die Revision der Weisungen des SEM (Verlängerung der Ausreisefrist für abgewiesene Asylsuchende im Hinblick auf den Abschluss einer bereits begonnenen beruflichen Grundbildung; Umsetzung der Motion Markwalder 20.3322).
Caritas, SRK, HEKS, AIS, NCBI+FP, NKS, SFH, SAH und SCCH empfehlen, eine Ausnahmeregelung für die betroffenen Personen und ihre Familien zu prüfen (Art. 82 Abs. 2bis AsylG), damit abgewiesene Asylsuchende mit rechtskräftigem Wegweisungsentscheid und festgelegter Ausreisefrist (Art. 82 Abs. 1 AsylG) Sozialhilfe beantragen können. In der Folge solle hierfür eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
HEKS, AIS, NCBI+FP, NKS, SFH, SAH und SCCH empfehlen auch, dass die zuständigen kantonalen Behörden den betroffenen Personen ermöglichen, während der beruflichen Grundbildung in ihrer aktuellen Unterkunft zu bleiben, und sie nicht an Nothilfestrukturen zu überweisen (Anwendung von Art. 82 Abs. 3bis AsylG durch die zuständigen kantonalen Behörden).
KID, EKM und SSV äussern sich ebenfalls in diesem Sinn und unterstreichen, dass Lösungen gefunden werden müssen.
5. Wichtigste Ergebnisse und Vorschläge
5.1 Kantone
Zusammenfassung
Zustimmung: AG, AI, BS, GE, JU, OW, VS, ZH
Zustimmung
mit Vorbehalt / Vorschlägen: BL, LU, NE, SG, SH, TI, UR, VD, ZG
Ablehnung: AR, BE, FR, GL, NW, SO, TG
Verzicht auf eine Stellungnahme: GR
Zustimmung: AG, AI, BS, GE, JU, OW, VS und ZH begrüssen die Vorlage. BL, LU, NE,
SG, SH, TI, UR, VD und ZG unterstützen die Vorlage und bringen Vorbehalte oder Änderungsvorschläge ein. In Bezug auf die Fristen schlagen nur BL und LU eine längere Mindestdauer des obligatorischen Schulbesuchs von drei Jahren vor. Die übrigen Kantone, die der Vorlage positiv gegenüberstehen, unterstützen die vorgeschlagenen Fristen.
a) Spezifische Bemerkungen zur Vorlage und deren Zielen
AG und GE erachten die aktuelle Regelung als zu restriktiv.
LU, NE und SH stellen fest, dass der Zugang zur beruflichen Grundbildung auch mit der vorgesehenen Verordnungsänderung schwierig bleibe.