Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/39: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 35 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
a) Allgemeine Bemerkungen
Grüne Schweiz und SP begrüssen das Ziel der Vorlage. Grüne Schweiz hält jedoch fest, dass die vorgeschlagenen Änderungen die derzeitigen Schwierigkeiten beim Zugang zur beruflichen Grundbildung nur teilweise beseitigen.
Die SP begrüsst auch die Umsetzung der Motion Markwalder 20.3322 in den Weisungen des SEM. Damit könnten abgewiesene Asylsuchende, die bereits im Arbeitsmarkt integriert seien, ihre berufliche Grundbildung auch nach einer Ablehnung ihres Asylgesuchs abschliessen.
b) Spezifische Bemerkungen und Vorschläge betreffend die Mindestdauer des Schul-
besuchs von zwei Jahren (Art. 30a Abs. 1 Bst. a E-VZAE)
Grüne Schweiz und SP begrüssen die Verkürzung des erforderlichen Schulbesuchs von fünf auf zwei Jahre vor der Einreichung des Bewilligungsgesuchs.
Praxisänderung
Die Grüne Schweiz hält fest, dass die Voraussetzung eines Aufenthalts von mindestens fünf Jahren gemäss Artikel 14 Absatz 2 AsylG verhindere, dass die vorgesehene Neuregelung ihre Wirkung entfalten könne.
SP und Grüne Schweiz möchten, dass die Rechtspraxis bei der Behandlung von Härtefallgesuchen von Sans-Papiers geändert wird. Die SP versteht die Vorlage als eine Entscheidung, die Praxis in diesem Bereich zu ändern. SP und Grüne Schweiz halten fest, dass Gesuche von Sans-Papiers, die zwei Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben und eine berufliche Grundbildung absolvieren möchten, ab sofort von den Migrationsämtern zu prüfen und an das SEM zu überweisen sind, unabhängig von der Aufenthaltsdauer in der Schweiz. Gesuche von Eltern und Geschwistern der auszubildenden Person sollten ebenfalls unabhängig von der Aufenthaltsdauer in der Schweiz geprüft werden.
Die SP unterstreicht, dass auch bei allen anderen Härtefallgesuchen eine kürzere Mindestaufenthaltsdauer vor der Einreichung des Bewilligungsgesuchs angebracht wäre. Sie würde auch eine Lockerung der Zulassungsvoraussetzungen für eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer nach Artikel 84 Absatz 5 AIG begrüssen, der für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an vorläufig aufgenommene Personen einen Mindestaufenthalt von fünf Jahren vorsehe. Diese Lockerungen seien jedoch nicht Gegenstand der Motion SPK-N 22.3392.
Verzicht auf eine Mindestdauer des Schulbesuchs
Die SP hätte es auch begrüsst, wenn gänzlich auf eine Mindestdauer des Schulbesuchs verzichtet worden wäre, da die ausländerrechtlichen Integrationskriterien bei der Umsetzung der Vorlage weiterhin Geltung finden (Art. 30a Abs. 1 Bst. d, der auf Art. 58a Abs. 1 AIG verweist). Somit würde auch beim Verzicht auf eine Mindestdauer des Schulbesuchs die Integration der betreffenden Person geprüft.
Änderung von Art. 14 Abs. 2 AsylG
Die SP fordert in einem nächsten Schritt auch eine Anpassung des Asylgesetzes, um abgewiesenen Asylsuchenden den Zugang zur beruflichen Grundbildung zu erleichtern. Dafür könnte eine Ausnahmebestimmung zu Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe a AsylG eingeführt werden.