Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/39: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 35 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

3. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

Insgesamt sind 75 Stellungnahmen eingegangen: 25 Kantone, vier politische Parteien, zwei Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, vier Dachverbände der Wirtschaft und 34 weitere interessierte Kreise haben sich zur Vorlage geäussert.

Insgesamt begrüssen 15 Kantone die im Entwurf vorgesehenen Fristen (AG, AI, BS, GE, JU, NE, OW, SG, SH, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH). Zwei Kantone stehen der Vorlage positiv gegenüber, schlagen aber vor, die erforderliche Mindestdauer des Schulbesuchs in der Schweiz auf drei Jahre festzusetzen (BL, LU). Von den Kantonen, die den in der Vorlage vorgesehenen Fristen grundsätzlich positiv gegenüberstehen, melden sieben Vorbehalte an oder bringen Vorschläge zu anderen Themen ein (NE, SG, SH, UR, VD, TI, ZG). Sieben Kantone lehnen die Vorlage ab (AR, BE, FR, GL, NW, SO, TG). Ein Kanton hat auf eine Stellungnahme verzichtet (GR).

Zwei politische Parteien unterstützen die Vorlage (Grüne Schweiz, SP) und schlagen grosszügigere Fristen oder Änderungen in Bezug auf andere Themen vor. Zwei politische Parteien lehnen die gesamte Vorlage ab (FDP, SVP).

Von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft begrüsst Travail.Suisse die Vorlage. Ebenso SGB und SSV, die ausserdem grosszügigere Fristen vorschlagen. sgv und SAV lehnen die Vorlage hingegen als Ganzes ab.

Die überwiegende Mehrheit der interessierten Organisationen begrüsst die Vorlage als Schritt in die richtige Richtung, schlägt jedoch grosszügigere Fristen vor: VSAA, CP, Freikirchen Schweiz und GastroSuisse unterstützen die Vorlage ohne eigene Vorschläge, Anlaufstelle

für Sans-Papiers Basel, Asylex, Berner Beratungsstelle für Sans-Papiers, Caritas, EKM, SDK, KID, CSP, SRK, EKS, HEKS, Futuri Stiftung, AIS, DJS, NCBI+FP, SFH, SAH, Plateforme sans-papiers Suisse, Sans-Papiers Beratungsstelle Luzern, Sans-papiers Genève, SCCH, SOSF, VPOD, Solinetz, ZiAB, SFM, NKS und Verein «Bildung für alle –

jetzt! bringen Vorschläge ein. Eine Mehrheit unterstützt die Mindestdauer des obligatorischen Schulbesuchs von zwei Jahren. Sie fordert aber eine Praxisänderung bei der Prüfung von Härtefallgesuchen nach Inkrafttreten der Vorlage. In einem nächsten Schritt solle zudem die in Artikel 14 Absatz 2 AsylG vorgesehene Aufenthaltsdauer von fünf Jahren geändert werden. Sie wünscht auch eine auf fünf Jahre verlängerte Frist zur Gesuchseinreichung. Eine Mehrheit spricht sich zudem für weitere Lockerungen der geltenden Rechtsvorschriften aus, um den Zugang von abgewiesenen Asylsuchenden oder Sans-Papiers zur beruflichen Grundbildung und die Bedingungen für den Aufenthalt dieser Personen sowie ihrer Familienangehörigen zu erleichtern.

Die VKM lehnt die Vorlage nicht formell ab, äussert sich aber kritisch zu deren Zielen. Die vorgesehenen Lockerungen stünden im Widerspruch zum rechtlichen Status der betroffenen Personen, da diese sich unrechtmässig in der Schweiz aufhielten und somit ausreisepflichtig seien.

Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben SGV, KKJPD, BVGer und BGer.