Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/39: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 35 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Vorschläge
Verlängerung der Frist nach Art. 30a Abs. 1 Bst. a VZAE auf fünf Jahre
Asylex, SRK, CSP, DJS, AIS, NCBI+FP, NKS, SFH, SAH, Plateforme sans-papiers Suisse, Sans-Papiers Beratungsstelle Luzern, Sans-papiers Genève, Futuri Stiftung, ZiAB, SCCH, SOSF, Solinetz, VPOD und Verein «Bildung für alle – jetzt!» erachten die in der Vorlage
vorgesehene Verlängerung der Frist auf zwei Jahre als Schritt in die richtige Richtung. Sie schlagen jedoch eine Frist von fünf Jahren vor, um Sans-Papiers und abgewiesenen Asylsuchenden den Zugang zur beruflichen Grundbildung zu erleichtern.
NCBI+FP, NKS, SFH, SAH, SCCH und ZiAB schlagen folgende Formulierung vor:
Art. 30a Abs. 1 Bst. a VZAE:
«Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller hat die obligatorische Schule während mindestens zwei Jahren ununterbrochen in der Schweiz besucht und reicht danach innerhalb von fünf Jahren ein Gesuch ein; die Teilnahme an Brückenangeboten ohne Erwerbstätigkeit wird an die obligatorische Schulzeit angerechnet.»
Verzicht auf die Frist für die Gesuchseinreichung in Art. 30a Abs. 1 Bst. a VZAE
Anlaufstelle für Sans-Papiers Basel, Berner Beratungsstelle für Sans-Papiers, CSP, SRK,
HEKS und Verein «Bildung für alle – jetzt!» erachten einen Verzicht ebenfalls als denkbar. Caritas, SDK, EKS und HEKS beantragen formell den Verzicht auf diese Frist.
Caritas schlägt folgende Formulierung vor:
Art. 30a Abs. 1
1 Zur Ermöglichung einer beruflichen Grundbildung kann Personen mit rechtswidrigem Aufenthalt für die Dauer der Grundbildung unter den folgenden Voraussetzungen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden:
a. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller hat die obligatorische Schule während mindestens zwei Jahren ununterbrochen in der Schweiz besucht und reicht danach innerhalb von zwei Jahren ein Gesuch ein; die Teilnahme an Brückenangeboten
ohne Erwerbstätigkeit wird an die obligatorische Schulzeit angerechnet;
d) Spezifische Bemerkungen und Vorschläge zur anonymen Vorprüfung der Gesuche
Anlaufstelle für Sans-Papiers Basel, Asylex, Sans-Papiers Beratungsstelle Luzern, Ber-
ner Beratungsstelle für Sans-Papiers, Verein «Bildung für alle – jetzt!», Caritas, CSP, DJS, EKS, Futuri Stiftung, HEKS, AIS, KID, NCBI+FP, Plateforme sans-papiers Suisse, SAH, Sans-Papiers Genève, SCCH, SDK, SOSF, Solinetz, SRK, SFM und VPOD schlagen die
Möglichkeit einer anonymen Vorprüfung der Gesuche vor. Die EKM äussert sich ebenfalls in diesem Sinn. Aus ihrer Sicht sollten in Zusammenarbeit mit den Kantonen Strategien zur anonymen Einreichung oder zur Vorprüfung von Gesuchen entwickelt werden, denn damit könnte die Härtefallpraxis der Kantone harmonisiert werden.