Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/39: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 35 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Gemäss dem SRK ist damit zu rechnen, dass die Zahl der bei den Kantonen und beim SEM eingereichten Gesuche zunehmen wird. Das SRK beantragt, dass die kantonalen Migrationsbehörden per Weisung dazu angehalten werden, eine Statistik zu führen über die eingereichten Härtefallgesuche nach Anpassung von Artikel 30a VZAE – einschliesslich der Gesuche, die nicht an das SEM weitergeleitet werden, weil sie von den kantonalen Migrationsbehörden abgelehnt werden.

Die VKM hält fest, dass ein Lehrbetrieb vor allem dann ein Interesse haben dürfte, einen abgewiesenen Asylsuchenden auszubilden, wenn er dessen Fähigkeiten anschliessend im Rahmen eines ordentlichen Arbeitsverhältnisses nutzen kann. Sofern aber die Voraussetzungen nach Artikel 31 VZAE nach Abschluss der Berufsausbildung nicht erfüllt seien, habe die kantonale Behörde das ausländerrechtliche Wegweisungsverfahren einzuleiten. Der Kanton, der abgewiesene Asylsuchende und deren Familien auf diese Weise regle, müsse sich dessen bewusst sein.