Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/21: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV). Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung · 34 Seiten

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Dachverbände der Wirtschaft

SAV wünscht, dass bisherige Inhaber eines HBB-Abschlusses nach der Einführung der neuen Titelzusätze einen aktualisierten Abschlussnachweis beantragen dürfen.

Weitere begrüsste interessierte Kreise

Careum, IG HBB, K-HF, KHF-T, Netzwerk HF Kt. ZH, SDK, SDV, SKKBS, SPAS und TRBS stimmen zu.

VSSM und Swiss paramedic - Sezione Ticino e Moesano wünschen, dass Personen mit den alten geschützten Titeln auf Antrag auch die neuen Titelzusätze verwenden dürften.

IAF, SBV, SSO und Swiss paramedic - Sezione Ticino e Moesano plädieren dafür, dass bisherige Inhaberinnen und Inhaber eines Fachausweises / Diploms nach der Einführung der neuen Titelzusätze eine aktualisierte Urkunde beantragen dürfen sollen.

SDK, SKKBS und TRBS stellen die Frage, ob Inhaberinnen und Inhaber von BP-, HF- und HFP-Abschlüssen nach altem Recht nachträglich einen Diplomzusatz verlangen können und wer für die dafür entstehenden Kosten aufkommen würde.

4.3 Stellungahmen zu den einzelnen Bestimmungen in der BBV

4.3.1 Art. 36 (generell)

Vernehmlassungsvorlage Art. 36 Sachüberschrift sowie Abs. 2bis2ter

Kantone

Die Kantone stimmen diesen Änderungen zu oder haben sich nicht dazu geäussert.

Weitere begrüsste interessierte Kreise

Careum, K-HF, KHF-T, Netzwerk HF Kt. ZH, SDV, SPAS und TBRS begrüssen diese Bestimmungen.

4.3.1.1 Art. 36 Abs. 2bis

Vernehmlassungsvorlage: Wurde die Prüfung auf Englisch absolviert, so wird dies auf dem Fachausweis oder dem Diplom vermerkt.

Kantone

ZG hält fest, dass die Diplome – wenn die Unterrichts- und Prüfungssprache Englisch war – gänzlich auf Englisch abgegeben werden könnten.

Weitere interessierte Kreise

SDK, SDV, SKKBS, SPAS, Swiss Textiles, SwissAccounting und TRBS fordern, dass auch englische Diplome vergeben werden sollen (siehe Art. 28 Abs. 1bisBBG).

4.3.1.2 Art. 36 2ter

Vernehmlassungsvorlage: Die Fachausweise und Diplome nennen den geschützten Titel sowie den entsprechenden Titelzusatz.

Weitere interessierte Kreise

FH Schweiz macht gestützt auf ihrer Rückmeldung zu Art. 44a BBG den folgenden Anpassungsvorschlag:

Änderungsvorschlag FH Schweiz: Die Fachausweise und Diplome nennen den geschützten Titel sowie im Diplomzusatz den entsprechenden Titelzusatz.

4.3.2 Art. 77 und 78

Vernehmlassungsvorlage: Aufgehoben

Kantone

Siehe Rückmeldung VS zu Artikel 73.