Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/21: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV). Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung · 34 Seiten
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4.2.4 Art. 29 Abs. 3bis: zu den NDS HF Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege
Kantone
19 der 24 Kantone, die Artikel 29 Absatz 3 grundsätzlich zustimmen, sowie EDK erwarten in Abstimmung mit GDK eine Lösung für die versorgungsrelevanten Angebote im Bereich Gesundheit (NDS HF AIN), die nebst der staatlichen Anerkennung auf einem Rahmenlehrplan beruhen. Diese Weiterbildungen seien für den Gesundheitsbereich versorgungsrelevant und unterstünden seit je erhöhten Qualitätsanforderungen durch die OdA und die Behörden.
AR, BL, BS, FR, GE, OW, SH, UR, ZG und ZH halten dazu fest, dass eine mögliche Lösung auch das Beibehalten der NDS HF AIN mit Rahmenlehrplan sein kann. FR bevorzugt diese Variante. GE, GL, NW und SZ gehen nicht näher darauf ein, wie die erwartete Lösung aussehen könnte.
AG, AR, GR, LU und TI nehmen den Vorschlag auf, die NDS HF AIN in eine eidgenössische höhere Fachprüfung zu überführen. LU und TI unterstützen diesen Vorschlag. Damit würden die hohen Anforderungen an diese Ausbildungen erhalten bleiben. Zusätzlich würden diese Abschlüsse den Titelzusatz «Professional Master» erhalten und die Finanzierung wäre geregelt. Für TI ist es aber wichtig,
dass noch vor Inkrafttreten der neuen Bestimmung die offenen Fragen dazu geklärt seien. Insbesondere brauche es eine Lösung, dass der Kanton eine aktive Rolle bei der Kontrolle der vorbereitenden Kurse auf die HFP ausüben kann. Dies, um die Qualität der Ausbildung zu gewährleisten und sie an die Besonderheiten des regionalen Gesundheitssektors anzupassen. AG weist darauf hin, dass die bisherigen Qualitätsanforderungen weiterhin erfüllt werden müssten. Zudem solle die Übergangsfrist grosszügig festgesetzt werden, damit die AIN-Schulen genügend Zeit für die Umstellung hätten. AR ist kritisch und fordert, die vorgeschlagene Überführung der NDS AIN HF in eine HFP nochmals zu überdenken. GR lehnt die Überführung der NDS HF AIN in HFP ab. Es sei von eminenter Relevanz, dass diese Weiterbildung mit klar definiertem Curriculum einheitlich bleibe.
BE und GDK lehnen die Flexibilisierung für diese Angebote ab und fordern den Bund auf, am Anerkennungsverfahren festzuhalten. Gemäss GDK sei die Überführung in eine HFP mit einigen Risiken behaftet, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Absolvierenden und für die Arbeitgeber zu garantieren. Das Gefäss HFP hätte sich im Gesundheitsbereich nicht etablieren können und würde sich aufgrund seiner Eigenheiten nicht für die heutigen NDS AIN eignen. Auch weist die GDK darauf hin, dass die Überführung in eine HFP einen beachtlichen Aufwand mit sich bringen und die heutige kantonale Finanzierung wegfallen würde.
Dachverbände der Wirtschaft
SGB teilt die Vorbehalte des SBK.
Weitere interessierte Kreise
H+ und ARTISET sind gegen die Flexibilisierung der NDS HF, solange keine adäquate Lösung für die NDS HF AIN gefunden wurde.
OdASanté und Spitex Schweiz sind kritisch. Die NDS HF AIN würden auf einem Rahmenlehrplan beruhen, welcher die Qualität der Ausbildung in Praxis und Schule gewährleistet. Für die Patientensicherheit sei eine duale Ausbildungsform mit einem nationalen Curriculum notwendig. Während die NDS HF AIN im Rahmenlehrplan auch die Bildungsorganisation regelten, würden sich die Grundlagen zu den outputgesteuerten HFP auf die zu erreichenden Kompetenzen beziehen und zur praktischen Ausbildung keine Vorgaben machen. Eine Überführung dieser Abschlüsse in eine HFP unterliege einem hohen öffentlichen Interesse.
H+ und OdASanté fordern eine Verlängerung der aktuellen eidgenössischen Anerkennung des RLP NDS HF AIN, bis seitens Branche Alternativen geprüft werden konnten. Die Branche habe bereits zentrale Anforderungen an die Regulierung der Abschlüsse AIN für verschiedene Varianten analysiert.17 Diese zeigten auf, dass eine genaue Prüfung und ein koordiniertes Vorgehen in der Branche stattfinden müssen, um die Qualitätsstandards zugunsten einer hohen Patientensicherheit aufrecht zu erhalten.
17 Siehe Anhang zur Stellungnahme von H+.