Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/21: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV). Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung · 34 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 28Fedlex · Ergebnisbericht

4.4 Stellungnahmen zum erläuternden Bericht

Zu Artikel 29 Absatz 3bisBBG

Notfallpflege Schweiz, SBK, SGI und SIGA-FSIA weisen auf folgenden falschen Sachverhalt im erläuternden Bericht auf Seite 28 hin: Es sei nicht korrekt, dass NDS HF AIN auf einem tertiären Abschluss in Pflege aufbauen würden, sondern sie bauten auf einem Abschluss als dipl. Pflegefachperson HF oder FH auf.

HotellerieSuisse, H+, Notfallpflege Schweiz, OdASanté, SBK, SGI, SIGA-FSIA, Spitex Schweiz

und STV bemängeln auf Seite 10 des erläuternden Berichts, dass der Vorschlag der Abschaffung der eidgenössischen Anerkennung der NDS HF, im Unterschied zu den übrigen drei Massnahmen, keinesfalls «das Resultat breiter Abklärungen und Arbeiten» gewesen sei.

Zu Artikel 44a BBG

H+, Notfallpflege Schweiz, OdASanté, SBK, SGI und SIGA-FSIA halten zum erläuternden Bericht fest, dass die darin enthaltene Aussage, die Akteure der Berufsbildung hätten die Einführung der Titelzusätze klar gewünscht, nicht korrekt und entsprechend irreführend sei. Der Gesundheitsbereich habe in der Konsultation 2023 klar seine Bedenken zum nun vorliegenden Vorschlag für die Einführung der Titelzusätze geäussert. OdASanté ergänzt, dass sie bereits zu diesem Zeitpunkt – wie die Vertreterinnen und Vertreter der höheren Fachschulen – auf eine Differenzierung des Titelzusatzes zwischen den Bildungsgängen HF und den BP hingewirkt hätten.

Spitex Schweiz schliesst sich dieser Kritik an.

4.5 Weitere eingegebene Punkte

Kantone

NE wie auch EDK bedauern, dass die Gesetzesanpassung nicht als Gelegenheit genutzt wurde, um weitere Revisionspunkte zu prüfen. Für NE wie auch EDK sei dies namentlich die Förderung eines breiteren Zugangs zur Berufsbildung bzw. deren Flexibilisierung (z.B. mittels Teilzeitlehren). Dies sei wichtig, um die Attraktivität der Berufsbildung zu erhalten. EDK merkt weiter an, dass es für den Datenaustausch zwischen den Kantonen eine übergeordnete Regelung bedürfe. Sie stehe mit ihren Fachkonferenzen für einen Austausch zu den verschiedenen Revisionspunkten zur Verfügung.

Abschliessend nimmt EDK die Vernehmlassung zum Anlass, um eine Anpassung der Berufsbildungsfinanzierung anzumahnen. Zum einen werde die fiskalische Äquivalenz nicht eingehalten, da die Kostenbeteiligung (25%) und der Steuerungsanspruch des Bundes in einem Missverhältnis stünden. Zum anderen würden vom «Bundesviertel» nur 73,4% den Kantonen zukommen, da die direkten Bundesausgaben für die Berufsbildung diesem zugerechnet würden. Diese direkten Bundesausgaben seien namentlich seit der Einführung der Subjektfinanzierung bei den Vorbereitungskursen auf eidgenössische Prüfungen stark gestiegen. In absoluten Zahlen summiere sich der Betrag, den der Bund direkt für die Berufsbildung ausgebe und dem «Bundesviertel» anlaste, auf über eine Milliarde Franken für die ganze BFI-Periode. Aus diesem Grund und um die Kostenwahrheit in der Berufsbildung zu gewährleisten, müsse die Richtgrösse für die Kostenbeteiligung des Bundes gemäss Art. 59 Abs. 2 BBG auf die Bundesbeiträge an die Kantone beschränkt werden. Dabei genüge es nicht, einen zusätzlichen Zahlungsrahmen für die Mittel zu schaffen, mit welchen der Bund die HBB unterstützt. Zwar begrüsse auch EDK die damit gewonnene Transparenz. Solange diese Mittel (gemäss BFI-Botschaft 2025 – 2028 sind dies CHF 671 Mio. für die ganze BFI-Periode) aber weiterhin dem «Bundesviertel» zugerechnet werden dürften, bleibe das Anliegen der Kantone unberücksichtigt. Diese Forderung hätte EDK bereits im Rahmen der Vernehmlassung zur BFI-Botschaft 2025-2028 eingebracht. In der an das Parlament überwiesenen Botschaft sei sie bei der Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen aufgeführt, im Übrigen aber mit keinem Wort erwähnt. Damit brüskiere der Bund die Kantone und stelle den Wert des Vernehmlassungsverfahrens als Instrument der Mitwirkung der Kantone bei der Willensbildung des Bundes und des politischen Ausgleichs in Frage. EDK sieht sich damit in ihrer Haltung bestärkt, dass die erstmalige Durchführung einer Vernehmlassung bei der BFI-Botschaft keinen Mehrwert für den politischen Prozess gebracht habe.