Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/21: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV). Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung · 34 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht

2 Gegenstand der Vernehmlassungsvorlage

Mit der geplanten Anpassung des Berufsbildungsgesetzes und der Berufsbildungsverordnung6 soll die Attraktivität der höheren Berufsbildung gesteigert werden. Dazu braucht es eine Verbesserung der Bekanntheit, Sichtbarkeit und des Ansehens der höheren Fachschulen sowie der gesamten höheren Berufsbildung. Zudem sollen die Voraussetzungen innerhalb des Tertiärbereichs angeglichen werden.

• Bezeichnungsrecht «Höhere Fachschule»: Neu sollen sich nur noch Anbieter mit einem eidge-

nössisch anerkannten Bildungsgang «Höhere Fachschule» nennen dürfen. Die unerlaubte Verwendung der Bezeichnung wird sanktioniert (Bezeichnungsschutz).

• Titelzusätze für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung: Die Bezeichnungen «Professional

Bachelor» und «Professional Master» sollen als Titelzusätze verankert werden: der Zusatz lautet «Professional Bachelor» im Falle einer eidgenössischen Berufsprüfung oder eines Bildungsgangs HF und «Professional Master» im Falle einer eidgenössischen höheren Fachprüfung. Zur Abgrenzung zu den Hochschulabschlüssen darf der Zusatz nur in Verbindung mit dem vollständigen geschützten Titel oder der vollständigen englischen Übersetzung des jeweiligen Abschlusses verwendet werden. Es sind Strafbestimmungen vorgesehen, wenn die Titelzusätze allein getragen werden.

• Englisch als mögliche zusätzliche Prüfungssprache bei eidgenössischen Berufs- und höhe-

ren Fachprüfungen: Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass eidgenössische Prüfungen neben den Amtssprachen zusätzlich auch in Englisch durchgeführt werden können.

• Flexibilisierung des Weiterbildungsangebots HF: Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen

(NDS HF) sollen künftig nicht mehr ein eidgenössisches Anerkennungsverfahren durchlaufen. Geregelt werden künftig noch die Zulassungsbedingungen, der Umfang und die Titel. Aufgrund der Bedeutung der NDS HF für den Arbeitsmarkt sollen die HF diese Angebote weiterführen können. Die Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF)7 soll im Nachgang zu dieser Vernehmlassung entsprechend angepasst werden.

3 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens

3.1 Vernehmlassungsverfahren

Am 14. Juni 2024 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und der Berufsbildungsverordnung (BBV). Sie dauerte – unter Berücksichtigung der Gerichtsferien – bis am 4. Oktober 2024.

3.2 Eingegangene Stellungnahmen

Es sind 136 Stellungnahmen eingegangen. Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Kreise eingeladen. Dazu gehören namentlich die Trägerschaften von eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen sowie von Rahmenlehrplänen HF.

6Verordnung vom 19. November 2003 über die Berufsbildung (SR 412.101)

7 SR 412.101.61