Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/21: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV). Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung · 34 Seiten

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Weitere interessierte Kreise

Die sich zu dieser Bestimmung äussernden gesamtschweizerisch koordinierenden Gremien, Trägerschaften von eidgenössischen Prüfungen und Rahmenlehrplänen HF sowie weiteren Stellungnehmenden stimmen zu (AEROSUISSE, AIS, Artiset, BABS, BGB, BGS, Careum, Centre patronal, dual-

stark, EIT.swiss, FER, GastroSuisse, HES-SO, HF Kt. GR, HGf, HotellerieSuisse, H+, IAF, IAöB, JardinSuisse, kibesuisse, K-HF, KHF-T, KS/CS, Netzwerk HF Kt. ZH, Notfall Schweiz, Labmed, LLS, OdA AM, OdA BuG, OdA KT, OdASanté, ODEC, pharmaSuisse, RLP Tourismus, SASSA,

SAVOIRSOCIAL, SBK, SBV, Scienceindustries, SDK, SDS-Direktorenkonferenz, SDV, SFGV,

sf-mvb, SGI, SKKBS, SIGA-FSIA, SPAS, Spitex Schweiz, STV, SVF-ASFC, SVG, SwissAc-

counting, Swiss Banking, Swissmem, Swiss paramedic - Sezione Ticino e Moesano, Swiss Tex-

tiles, TRBS, unimedsuisse, VBV, VöV, VSSM und ZKW). TREUHAND|SUISSE nimmt eine neutrale

Position ein.

EXPERTSuisse und ICT-Berufsbildung betonen, dass diese neue Bestimmung für sie von höchster Bedeutung sei aufgrund der Verwendung der englischen Sprache im Berufsalltag in ihren Branchen. Gemäss ICT-Berufsbildung müsse ein kritischer Blick auf die Umsetzung geworfen werden. Es dürfe nicht dazu führen, dass aufwändige Analysen und Beweisgrundlagen seitens der OdA erfolgen müssen, damit sie eine Prüfung auf Englisch durchführen dürften.

Centre patronal, dualstark, EIT.swiss, HGf, IG HBB, OdA AM, OdA KT, SBV, SVG, VöV und VSSM

halten fest, dass es wichtig sei, dass Englisch nur als zusätzliche Prüfungssprache neben den geltenden Amtssprachen vorgesehen sei. Die OdA AM hätte sonst Bedenken, dass in ihrer Branche gewisse Kreise mit initial ausländischen Ausbildungen auf die Einführung der optionalen Prüfungssprache Englisch drängen könnten.

TREUHAND|SUISSE befürchtet, dass die Wirtschaft Druck für eine Prüfungsdurchführung auf Englisch aufbauen könnte, ohne dass von Seiten der Absolvierenden ein echter Bedarf bestehe. Auch seien die entstehenden Kosten für die Umsetzung zu beachten (bei den Anbietern von vorbereitenden Kursen und bei der Prüfungsdurchführung selbst).

dualstark und OdA KT erwarten, dass der Bund – analog zu den Prüfungsdurchführungen in den Amtssprachen – für die Kosten für die Prüfungsdurchführung auf Englisch aufkommt. LLS fragt, wer die zusätzlichen Kosten übernehme.

dualstark, BGS, Careum, IAF, K-HF, KHF-T, Netzwerk HF Kt. ZH, OdA KT, SDV, SKKBS, SPAS,

SVF-ASFC, SwissAccounting und TRBS wünschen sich geschützte englische Titel (siehe Art. 36 BBV zur Vergabe von Diplomurkunden auf Englisch).

4.2.2 Art. 29 Abs. 3

Vernehmlassungsvorlage: Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF) stellt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Organisationen Mindestvorschriften für die eidgenössische Anerkennung der Bildungsgänge an höheren Fachschulen auf. Sie betreffen die Zulassungsbedingungen, Lerninhalte, Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel.

Kantone

BL begrüsst die Mindestvorschriften für eine eidgenössische Anerkennung der höheren Fachschulen. Diese Massnahme sei sinnvoll für die Positionierung und Qualitätssicherung der Bildungsanbieter. Die Notwendigkeit für eine eidgenössische Anerkennung solle nicht dazu führen, dass bestehende, bereits anerkannte höhere Fachschulen neue, zusätzliche Anerkennungsverfahren durchlaufen müssen. Eine Pflicht zur Neuanerkennung (mit einem entsprechenden Verfahren) solle lediglich für neue Akteure in diesem Feld gelten. Ansonsten würden denjenigen Kantonen, die Träger von höheren Fachschulen sind, Mehrkosten entstehen.

Weitere interessierte Kreise

SDK, SKKBS und TRBS argumentiert gleich wie BL.

Die restlichen Stellungnehmenden äussern sich nicht zu dieser Bestimmung.