Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/21: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV). Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung · 34 Seiten

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Adressaten Eingeladene Total erhaltene Teilnehmende Stellungnahme

Kantone (einschliesslich KDK) 2726

2 Politische Parteien 103

1 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, 30

Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 85

Weitere interessierte Kreise - Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien 1410

- Trägerschaften von eidgenössischen Berufs- und 37456

höheren Fachprüfungen und Rahmenlehrplänen HF - Weitere Verbände, Konferenzen, Stiftungen, Gre- 033

mien,

einzelne Bildungsanbieter, einzelne Hochschulen

Total 436136

3.3 Einsichtnahme

Gemäss Artikel 9 Vernehmlassungsgesetz8 sind die Vernehmlassungsunterlagen, die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden und der Ergebnisbericht öffentlich zugänglich. Diese Dokumente sind in elektronischer Form auf der Publikationsplattform des Bundesrechts zugänglich.9

3.4 Darstellung der Ergebnisse

Für ein möglichst umfassendes Gesamtbild werden die Stellungnahmen im vorliegenden Bericht zusammengefasst. Auf eine detaillierte Wiedergabe der Begründung und der Argumentation im Einzelnen wird verzichtet. Die einzelnen Standpunkte und Argumentationen finden sich im Detail in der veröffentlichten Sammlung sämtlicher Stellungnahmen auf der Website der Bundeskanzlei. Die Vernehmlassungsteilnehmenden werden im gesamten Ergebnisbericht mit einem Kürzel identifiziert (siehe Anhang) und ungeachtet der ausgeschriebenen Bezeichnung in der Einzahl referenziert, ausser mehrere Stellungnehmenden teilen eine Haltung.

Der besseren Übersichtlichkeit halber werden Bemerkungen, die jeweils mehrere Artikel betreffen, lediglich unter einem Artikel aufgeführt. Dieses Vorgehen führt auch dazu, dass die in den Stellungnahmen vorgenommene Zuordnung zu bestimmten Artikeln nicht überall übernommen wurde. Zu beachten ist, dass implizite Zustimmungen, wie z. B. wenn zu einem Teilbereich keine Forderungen oder Anpassungen aufgeführt werden, im vorliegenden Bericht nicht abgebildet werden.

Die Nennung der Vernehmlassungsteilnehmenden erfolgt innerhalb ihrer Kategorie (Kantone und kantonale Konferenzen, politische Parteien, Dachverbände der Wirtschaft, weitere Vernehmlassungsteilnehmende) und werden in alphabetischer Abfolge aufgelistet. Abweichungen von dieser Systematik sind möglich, um die inhaltliche Kohärenz des Berichts zu gewährleisten. Es wird nicht unterschieden zwischen eingeladenen und nicht-eingeladenen Stellungnehmenden.

Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens sind in Kapitel 4 des vorliegenden Berichts zusammengefasst. Nach einer Kurzübersicht über die Ergebnisse in Kapitel 4.1 folgen eine Auflistung der Rückmeldungen zu den einzelnen Bestimmungen sowie Änderungsanträge in Kapitel 4.2.

8 Bundesgesetz vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.061)